Tarif.
Gebühren der Konsulate
in Europa außerhalb Europa
Bezeichnung des Amtsgeschäfts ausschließlich sowie in
der Türkei
M Pf. M Pf.
1. Abschriften:
für jede auch nur angefangene Seite, außer der
Gebühr für eine etwaige Beglaubigung 1 — 1 50
Sind die Abschriften in einer anderen als
der deutschen Sprache abzufassen, so erhöhen
sich die Sätze um die Hälfte; sind sie in türkischer
oder nichteuropäischer Sprache abzufassen, so ver-
doppeln sich die Sätze.
2. Aufbewahrung, Erhebung, Eintreibung, Auszahlung,
Überweisung von Geldern, Wertsachen oder sonstigen
Gegenständen, außer den Gebühren für besondere
Amtshandlungen
vom Betrag oder Werte ................................ 1 1⁄2 % — 2 % —
jedoch nicht unter 3 — 5 —
Die Aufbewahrung und Aushändigung ge-
wöhnlicher Briefe, die für die Empfänger unter
der Adresse der Konsulate eingehen, wird von
dieser Bestimmung nicht betroffen.
3. Aufgebot, eheliches 3 – 6 —
4. Ausfertigungen, wie beglaubigte Abschriften (Nr. 1
und 5b).
5. Beglaubigung:
a) einer Übersetzung für die erste Seite 5 — 10 —
für jede auch nur angefangene weitere Seite 1 50 2 —
Für Anfertigung der Übersetzung können in
Ermangelung anderweitigen Übereinkommens
die ortsüblichen Sätze beansprucht werden;