Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

  
  
  
  
1903 109004 9066 
  
Kap.Tit.Kap.Tit.Kap.Tit.Kap. Tit. * Tit 
4 .14 14 . LEisenbahnen. Für den Betrieb der Linie Swa- 
kopmund -Windhur. 
d4% 4% 4 IUa Hafenanlagen. Zur baulichen Unterhaltung der 
Mole bei Swakopmund, zum Betriebe des 
dortigen Steinbruchs und zur Ausführung 
von Peilungen im Hafen. 
  
II. Einmalige Ausgaben. 
11233 10%%% VVNVerstärkung der Schutztruppe zur Niederwerfung 
des Hereroaufstandes. 
2 12 E| busgaben infolge Verstärkung der Schutztruppe zur 
Niederwerfung des Eingeborenenaufstandes. 
2 1|2 I Wie vorstehend zund zur Heimbeförderung von 
Verstärkungen der Schutztruppee. 
113431 11 . L. . SSur Wiederherstellung der Eisenbahn Swakop- 
mund -Windhuk und zur Anmietung von 
Wagen. 
2 22 HWie vorstehend zund zur Aufrechterhaltung des 
Betriebs während der Dauer des Aufstandes. 
22ANunr Aufrechterhaltung des Betriebs der Eisen- 
bahn Swakopmund -Windhuk während der 
Dauer des Aufstandes. 
2 ((2 4% 4½ 3 Fur Telegrammgebühren aus Anlaß des Ein- 
geborenenaufstandes. 
2 2 5ur betriebsfähigen Wiederherstellung der Hafen- 
anlagen in Swakopmund. 
  
  
  
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□ 
I 
I 
Sur Verlängerung und Unterhaltung der Lan- 
i dungsbrücke. 
2 132 82 . JZur Beschaffung von Trinkwasser in üderitzbucht 
«- und zur Steigerung der Wasserversorgung in 
Swakopmund. 
*2 6hluur Verpflegung und Bekleidung von kriegs- 
1 gefangenen Eingeborenen. 
Für die während des Aufstandes auf der Eisenbahn Swakopmund-Windhuk 
beförderten Personen, Tiere und Güter der Schutztruppe findet eine Gebühren- 
berechnung zu Gunsten des Einnahme-Kapitels 1 Tiek 4 für 1903 bis 1905 
und des Einnahme-Kapitels 1 Titel 5 für 1906 und 1907 nicht statt. Soweit 
eine Erstattung von Beträgen für Militärtransporte seitens der Schutztruppe 
bereits stattgefunden hat, bhhält es hierbei sein Bewenden. 
2. 
Soweit die Ausgaben für die im 6 1 bezeichneten Zwecke nicht in der 
Heimat geleistet und noch nicht verrechnet sind, sind sie in einer einheitlichen Ab- 
rechnung ohne Trennung nach Rechnungsjahren nachzuweisen. 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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