Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

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Mr. 3793.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen                          Übereinkommen über den 
                      Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. Juni 1910. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 1. Februar 
1910, Reichs-Gesetzbl. 1910, S. 481 ff.), ist, wie folgt, geändert worden: 
    Unter Abschnitt Schweiz. A. II. Schmalspurbahnen ist mit Wirkung vom 
4. Juli 1910 neu hinzugefügt: 
„21 a. Berner Oberland-Bahnen, ausschließlich der Schynige Platte-Bahn 
und der von den Berner Oberland-Bahnen betriebenen Lauterbrunnen- 
Mürren-Bahn. 
   23 a. Wengernalpbahn.“ 
       Berlin, den 15. Juni 1910. 
                                                              Der Reichskanzler. 
                                                                Im Auftrage: 
                                                                      Wackerzapp. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt de# Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
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