Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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(Nr. 3967.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in Genf 
unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten 
und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch Portugal. Vom 
27. November 1911. 
D im Reichs-Gesetzblatte von 1907 Seite 279 abgedruckte, am 6. Juli 1906 
in Genf unterzeichnete Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten 
und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren ist von Portugal ratifiziert 
worden;) die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde ist am 12. Juli 1911 in 
Bern erfolgt. 
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 26. August 
1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 896) an. 
Berlin, den 27. November 1911. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Kiderlen-Weaechter. 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln mur die Pofstanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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