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2. für die Einteilung
bei Maßen von mehr als 3 Meter
für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem ihr nächsten
Ende der Maßlänge die Hälfte der Fehlergrenze für die Ge-
samtlänge,
bei Maßen von 3 Meter und weniger
für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem einen wie
von dem anderen Ende der Maßlänge so viel wie die Fehler-
grenze für die Gesamtlänge,
bei Maßen jeder Größe
für den Unterschied der Längen benachbarter Zenti-
meter und halber Zentimeternrn 1 Millimeter,
für den Unterschied der Längen benachbarter Milli-
meter und halber Millimeter ne „
B. Dickenmaße (Kluppmaße).
Die Fehlergrenzen betragen:
1. für die Gesamtlänge
bei Kluppmaßen aus Metall von
2 bis einschließlich 106 Meter 2 Millimeter)
15 » 6 „„„ 1
0)) Meter und wenier 4/ „
bei Kluppmaßen aus anderem Material von
2 bis einschließlich 106 Meter 4 Millimeter,
1/5 » 7 · 0,9 -.............. 2 7
0 » - 0 .......... .. .. 1/8 „
jedoch bei Kluppmaßen aus Buchsbaumholz), Elfenbein, Knochen und
dergleichen von
0),5 Meter und weniger 0)“ Millimeterß
2. für den Abstand der freien Enden der Kluppstäbe, wie er sich durch
Vergleich mit dem an dem Maßstab abgelesenen Abstand dieser Stäbe
ergibt,
bei Kluppmaßen aus Holz außer Buchsbaumholz das Dreffache der
Fehlergrenzen für die Gesamtlänge,
bei den übrigen Kluppmaßen das Doppelte der Fehlergrenzen für
die Gesamtlänge;
3. für die Einteilung
für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem Anfang
(Nullende) der Maßlänge so viel wie die vorstehend angegebenen
Fehlergrenzen für die Gesamtlänge,