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solche Anträge und erheblichen Erklärungen der Beteiligten, die von
dem Inhalt der Schriftsätze abweichen,
die Aussagen der Zeugen und Sachverständigen und die Feststellung,
ob sie beeidigt sind oder nicht,
das Ergebnis eines Augenscheins, -
die Entscheidungen des Versicherungsamts (Urteils- oder Beschlußformel,
Inhalt der Verfügungen) und die Gutachten, die nach §§# 1605, 1623,
§ 1626 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung zu erstatten sind,
6. die Verkündung der Entscheidungen, soweit dies vorgeschrieben ist
1671 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung und 9 51 dieser Ver-
ordnung).
Der Aufnahme in die Niederschrift steht die Aufnahme in eine Schrift
gleich, die der Niederschrift als Anlage beigefügt, als solche vom Vorsitzenden
und Schriftführer gekennzeichnet und in der Niederschrift aufgeführt ist.
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. §47.
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den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. In der Niederschrift
ist zu bemerken, daß dies geschehen und die Genehmigung erfolgt ist oder welche
Einwendungen erhoben sind. «
Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu
unterzeichnen. Ist der Vorsitzende verhindert, so genügt die Unterschrift des
Schriftführers. Die Tatsache der Verhinderung des Vorsitzenden ist in der
Niederschrift zu vermerken.
2. Sonderbestimmungen für das Verfahren vor den Spruchaus-
schüssen, vor dem Vorsitzenden im Falle des §9 1661 der Reichs-
versicherungsordnung und vor dem Beschlußausschusse.
a. Gemeinsames.
48.
Verhandlung ohne vorausgegangenen Schriftwechsel.
In einfachen Fällen, namentlich dann, wenn das tatsächliche Verhältnis
aus den Akten und Urkunden sich sofort feststellen läßt, kann alsbald Termin
zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden. Dem Gegner sind dann gleich-
zeitig mit der Terminsnachricht Abschriften des Antrags und der ihm noch nicht
bekannten Beweisstücke mitzuteilen oder es ist ihm von dem wesentlichen Inhalt
des Antrags und der Beweisstücke Kenntnis zu geben.
49.
Mitwirkende an den Entscheidungen.
Beei den Entscheidungen dürfen nur Mitglieder mitwirken, vor denen die
mündliche Verhandlung stattgefunden hat.