Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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im Elbverbande 
auf der Elbe von der österreichischen Grenze bis zu den Eisenbahn- 
brücken bei Hamburg und Harburg und auf der Saale von der 
Abzweigung des Leipziger Anschlußkanals bis zur Elbe. 
3. 
Die Mittel der Strombauverbände sind vorbehaltlich der Vorschriften der 
6 4 und 5 zur Herstellung und Unterhaltung der nachstehend genannten An- 
stalten zu verwenden: 
a) im Rheinverbande 
1. zur Herstellung einer Schiffahrtsstraße im Rhein zwischen Konstanz 
und Straßburg nach Maßgabe von Staatsverträgen, die zwischen 
den an dieser Stromstrecke und am Bodensee beteiligten Verbands- 
staaten abzuschließen sind, 
. zur Herstellung von Fahrwassertiefen im Rhein unterhalb Straß- 
burg, die bei dem gleichwertigen Wasserstande des Jahres 1908 
zwischen Straßburg und Sondernheim 2 Meter sowie zwischen 
Mannheim und St. Goar 2/,°0 Meter betragen sollen, 
3. zur Kanalisierung des Neckars von Heilbronn bis zum Rhein auf 
2)20 Meter Fahrwassertiefe, 
4. zur Kanalisierung des Mains zwischen Aschaffenburg und Offen- 
bach auf 2/50 Meter Fahrwassertiefe sowie zur Verbesserung und 
Vervollständigung der Kanalisierungswerke zwischen Offenbach und 
dem Rhein; 
b) im Weserverbande zur Herstellung von Fahrwassertiefen in der Weser 
und Aller, die betragen sollen 
1. in der Weser bei erhöhtem Mittelkleinwasser zwischen 
Münden und Karlshafen 1,1°9 Meter, 
Karlshafen und Minden 1/25 Meter, 
Minden und der Allermündung 1/50 Meter, 
der Allermündung und Bremen 1/78 Meter, 
2. in der Aller bei Mittelkleinwasser für die Strecke von der Leine- 
mündung bis zur Weser 1/50 Meter; 
c) im Elbverbande 
1. zur Herstellung von Fahrwassertiefen in der Elbe, die bei dem 
niedrigsten Wasserstande des Jahres 1904 1/19 Meter oberhalb und 
mindestens 1/,85 Meter unterhalb der Saalemündung betragen sollen, 
2. zum Ausbau der Saale von der Einmündung des geplanten Ver- 
bindungskanals mit Leipzig in der Nähe von Kreypau bis Halle 
für Schiffe von mindestens 400 Tonnen Tragfähigkeit sowie zur 
Verbesserung des Fahrwassers von Halle bis zur Elbe. 
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