Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

  
J.. 
  
— 316 — 
  
de Rummer a Dol . 
3 deutschen « ür oppel- 
eleucshe Benennung der Gegenstände zentner 
Tarifs Mark 
aus 317 Natron, chlorsaures, Bariumchlorat, Perchlorate aller Art und Kalk- 
sticktffllmlmlmmII.. . .. frei 
aus 329 Kreide, geschlämmt; auch gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte 
Kreddde . . . .. 0,30 
337 Tinte und Tintenpulsbenrnrrr 4 
319 Holzgeist (Methylalkohol), roh; Azeton, o0eeee frei 
Anmerkung. Unter Nr. 349 fällt Holzgeist, dessen Stärke bei 
15°% C mit einem Alkoholometer nach Gewichtsteilen in Hundert für 
Branntwein festgestellt, nicht mehr als 95 Gewichtsteile beträgt. 
378 Holzteer- und Torfteerkreost4t:: ... frei 
(aus Abschnitt 5 H) Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegen- 
stände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt: 
aus 518 Sogenannte Isländer Jacken aus wollenem Wirkstoff, auch zugeschnitten 
und genäht, auch mit geringfügigem Ausputz, in dem keine Seide 
enthalten ist, von der Art der hinterlegten Muster 100 
562 Handschuhe, ganz oder teilweise aus Leder (mit Ausnahme der mit 
Pelzwerk überzogenen oder mit solchem gefütterten Handschuhe und 
der als Sattlerware zu behandelnden ausgepolsterten Fechthandschuhe) 125 
aus 577 Schuhe aus Kautschuk, auch in Verbindung mit Sohlen aus anderen 
Stoffen: 
lackertttttet 1 1: : W . .. 80 
(aus Abschnitt 10 B) Holzwaren: 
aus 624Spulen, auch gefäürt:t:: . . .. 5 
(aus 625/6) Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert), unfurniert: 
aus 625 haus weichem Holze, .......... ........... ... 
  
  
450
	        
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