Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs
— 344 —
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-
maßstab
Kronen
Lollsat
Orte
218
246
aus 250
aus 253
Sattlerwaren, auch aus Gespinstwaren, sowie andere
Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt,
aus Leder oder Fell, auch in Verbindung mit anderen
Materialien, wie Geschirr, Sättel, Reitgerten, Peitschen,
Barbierriemen usw.; ferner Fecht= und Boxhandschuhe
aller Art, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des Stoffes
Stöcke, auch in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz,
das Gewicht der Schachteln, des Papiers und ähn-
licher Hüllen eingerechnet:
andere als offensichtlich für Regen= oder Sonnen-=
schirme bestimt::
Andere Tischlerwaren sowie alle anderen bearbeiteten Holz-
waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt,
auch in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz,
darunter einbegriffen gedrechselte, gefräste und geschnitzte
#- im Reingewichte von mehr als 2 kg für das
tück:
Waren, ganz oder teilweise mit ungefärbter oder
gefärbter Masse belegt:
Leisten und Rahmen aus einheimischen Hölzern,
poliert, gebohnert, lackiert oder mit anderer
Flächenbedeckung versehen, mit Ausnahme der
vergoldeten, versilberten und bronzierten
Waren, nicht mit Masse belegt:
andere als in den Nrn. 251 und 252 des all-
gemeinen Tarifs genannte, alle furnierten und
geschnitzten darunter einbegriffen:
Schachteln aus Espenholzspan ohne Beizung,
Malerei oder andere Flächenbedeckung, nicht
furniert und nicht geschnitt
20
50