dummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
— — —. —. ———— —
Ver-
zollungs-
maßstab
Zollsab
Kronen
Ore
284
aus 289
293
297
Perlmutter sowie Muschelschalen und Schntckenhäuser:
Waren daraus, nicht besonders genannt, auch in Ver-
bindung mit anderen Stoffen, Gold oder Silber aus-
genommen:
aus Perlmutter, Süßwassermuschelschalen einbe-
grisfsfen ...
Perlen:
nicht gefaßt:
unechte:
aus echtem oder unechtem Porzellan..... . . ...
Zellhorn, Celloidin, Galalith, Ambroin, Eburin und an-
dere ähnliche formbare künstliche Stoffe, im allgemeinen
Tarif nicht besonders genannt:
Waren, im allgemeinen Tarif in Nr. 292 oder sonst
nicht besonders genannt, auch in Verbindung mit
Geweben, unedlen Metallen oder dergleichen:
aus Zellhorn oder Galalith
Pappe:
Asphaltdachpappe und andere mit Asphalt, Teer oder
Teeröl bestrichene oder imprägnierte Pappe, darunter
einbegriffen sogenannter Asphalt= und Teerfilz; auch
Verhäutungspappe und Graulumpenpappe ohne Im-
prägnierung
Paopier:
Schreib= und Zeichenpapier, Druck-, Lösch= und Filtrier=
papier, Kopier-, Seiden= und anderes feines Pack-
papier sowie andere, im allgemeinen Tarif nicht be-
1 kg
–––+....m. —„—m— —
60
80
01