Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
arifs 
— 378 — 
— ——— — 
Beninnung der Gegenstände 
4% „ ——#. 
Ver- 
zollungs. 
maßstab 
Lollsatz 
Kronen 
Ore 
  
aus 464 
aus 465 
472 
473 und 
474 
475 
  
mehrdrähtig, mehr als einmal gezwirnt: 
gebleicht, gefärbt oder bedruckt: 
Nähzwirn, vier= oder mehrdrähttg 
Nähzwirn, vier= oder mehrdrähtig, in kleineren Auf- 
machungen, die für den Kleinhandel bestimmt sind, 
wie Docken, Knäuel, Rollen und dergleichen 
Gewebe aus Baumwolle, auch in Verbindung mit Jute: 
Felbel, Plüsch und Samt sowie samt= und plüschartige 
Gewebe; ferner abgepaßte Waren daraus: 
anderer Art als sogenannter Manchester: 
gebleicht oder gefürtt . 
bedrucktodergeprcßt.................... 
Taschentuchgewebe, die auf einer Fläche von 1 cm im 
Geviert zusammen enthalten: 
höchstens 80 Ketten- und Einschlagsfäden 
mehr als 80 Ketten= und Einschlagfädden 
andere abgepaßte, wie Tischtücher, Kopftücher, Gardinen 
usw., soweit die ganze Fläche in der Webart gleich- 
artig ist, die auf einer Fläche von 1 cm im Geviert 
zusammen enthalten: 
höchstens 60 Ketten= und Einschlagfädden 
  
1 kg 
  
  
35 
35 
90 
10 
20 
45 
15