Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
rifs
384
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs.
maßstab
Zollsah
Kronen Ore
498
499
500
501
504
Schnüre und andere Posamentierwaren, im allgemeinen
Tarif nicht besonders genannt, mit Einlagen aus Holz,
Metall und dergleichen oder ohne solche:
geflochtene, bandähnliche Schnüre, ohne Einlagen und
mit geraden Kanten sowie ohne anderes Muster
als solches, das durch gefärbtes Garn oder ge-
färbten Zwirn hervorgebracht it
Anmerkung Nach dieser Nummer werden auch solche
geflochtene, bandähnliche Schnüre mit geraden Kanten ver-
zollt, welche lediglich aus Spinnstoffen oder Gespinsten be-
stehende Einlagen haben.
landerer Art!
Anmerkung. Besatz= und Garnierungsgegenstände,
nicht plüschartig, die in der Kette oder im Cchuß ge-
flochtene, bandähnliche Schnüre mit geraden Kanten, auch
mit Einlagen von Spinnstoffen oder Gespinsten, enthalten
und allein aus diesem Grunde unter Nr. 499 fallen würden,
werden nach Nr. 498 verzollt.
Strumpfstuhlarbeiten und andere durch Wirken, Stricken
oder Knüpfen hergestellte Waren, nicht zu einer anderen
Nummer des allgemeinen Tarifs gehörend:
Strümpfeee ..
Handschuhe, auch genäht aus Geweben
Unterkleider, das Dutzend höchstens 1 kg wiegend
Fischernetze und Netze für technische Zwecke, Hängematten,
Tauwerk und Seile, auch in Verbindung mit anderen
Stosfen