Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 412 — 
  
  
  
lackiert. . . . . . . .. ....... .. . ..... ... . . ... 
  
  
  
Nummer Ver- 
es 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs. Zollsatz 
allgemeinen 
Lariss maßstab Kronen 
692 von geringerer Stärke als 0,6 mm, aber nicht unter 
0,3 mm; auch Bleche aller Art mit verschiedenen 
Härtegraden im Querschnitt (Compoundstahl- 
blech)) .. . .... ... 100 kg 5 — 
694-696 lgeschliffen, versehen mit blanker oxydfreier Außenfläche 
(kalt gewalzt) oder mit matter oxydfreier Außenfläche 
(gebeizt) oder mit spiegelnder Oxydhaut (sogenannte 
Glanzbleche), poliert, bemalt, gefirnißt, vernickelt) 
lackiert, emailliert, brüniert oder mit Mustern ge- 
preßtl 
Anmerkung zu den Nrun. 694 bis 696. Ein Be- 
streichen mit Ol, sichtlich nur zum Schutze der Bleche gegen 
Rost, ist nicht als Bemalung oder Firnisanstrich anzusehen. 
gebogen und mit den Kanten zusammengeschweißt; auch 
gelocht (perforiert): 
699 von 3 mm Stärke oder meeer 66— 
700 von geringerer Stärke als 3 mm, aber nicht unter 
1/6 UmHSSSSSSSSSSSHHIIIIII„ 5 7 50 
701 von geringerer Stärke als 1,6 min .. . ... . ... - 12.— 
Waren aus Mlatten und Blechwaren, im allgemeinen 
Tarif nicht besonders genannt: 
704 emaillirt. ·.......... 11cg——40 
vernickelt, verkupfert, vermessingt, bronziert oder 50
	        
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