—
Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs
— 414 —
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-
maßstab
Lollsatz
Kronen
Ore
aus 707
708
712
713
714
anderer Art, als die in den Nrn. 703 und 704 des
allgemeinen Tarifs genannten:
Becher für Elevatoren im Stückreingewichte
von weniger als 20 kg, aber nicht weniger
als 1 1g„—
im Stückreingewichte von weniger als 1 kg.
Röhren, kalt gezogen, von runder oder anderer Form
des Querschnitts, auch bearbeitet:
von 2 mm Wandstärke oder meer
von geringerer Wandstärke ... . . .. ............
Anmerkung zu den Nru. 709 bis 712 des all-.
gemeinen Tarifs. Auf Röhren angebrachte Muffen
bleiben auf die Jollbehandlung ohne Einfluß.
Muffen, Flanschen, Stopfen, Kappen, Winkelröhren,
I.Röhren, Kreuzröhren und andere in ähnlicher Weise
geformte Röhrenteile, alle soweit sie aus schmiedbaren
Stücken hergestellt sind; ferner Zylinder für verdichtete
Gasse . . .
Draht, kalt gewalzt oder gezogen, kalt gewalztes oder kalt
gezogenes Band- und Fassoneisen darunter einbegriffen,
alles in Stangen oder Ringen, 10 mm oder weniger
in der größten Abmessung des Querschnitts:
lpoliert (sogenannter Silberstahl und Klawvierdraht)
sowie Draht mit wechselndem Querschnitt an ver-
schiedenen Teilen des gleichen Stückes]
Anmerkung. Als polierter Draht ist solcher nicht
anzusehen, der nur durch Ziehen ein blankes Außeres er-
halten hat.
100 kg
10
20