Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 
Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
Tarifs 
  
— 414 — 
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs- 
maßstab 
Lollsatz 
Kronen 
Ore 
  
aus 707 
708 
712 
713 
714 
  
anderer Art, als die in den Nrn. 703 und 704 des 
allgemeinen Tarifs genannten: 
Becher für Elevatoren im Stückreingewichte 
von weniger als 20 kg, aber nicht weniger 
als 1 1g„— 
im Stückreingewichte von weniger als 1 kg. 
Röhren, kalt gezogen, von runder oder anderer Form 
des Querschnitts, auch bearbeitet: 
von 2 mm Wandstärke oder meer 
von geringerer Wandstärke ... . . .. ............ 
Anmerkung zu den Nru. 709 bis 712 des all-. 
gemeinen Tarifs. Auf Röhren angebrachte Muffen 
bleiben auf die Jollbehandlung ohne Einfluß. 
Muffen, Flanschen, Stopfen, Kappen, Winkelröhren, 
I.Röhren, Kreuzröhren und andere in ähnlicher Weise 
geformte Röhrenteile, alle soweit sie aus schmiedbaren 
Stücken hergestellt sind; ferner Zylinder für verdichtete 
Gasse . . . 
Draht, kalt gewalzt oder gezogen, kalt gewalztes oder kalt 
gezogenes Band- und Fassoneisen darunter einbegriffen, 
alles in Stangen oder Ringen, 10 mm oder weniger 
in der größten Abmessung des Querschnitts: 
lpoliert (sogenannter Silberstahl und Klawvierdraht) 
sowie Draht mit wechselndem Querschnitt an ver- 
schiedenen Teilen des gleichen Stückes] 
Anmerkung. Als polierter Draht ist solcher nicht 
anzusehen, der nur durch Ziehen ein blankes Außeres er- 
halten hat. 
  
100 kg 
  
  
10 
20
	        
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