Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 
Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
rifs 
420 — 
  
Benennung der Gegenstände 
Ver- 
zollungs- 
maßstab 
Zollsatz 
Kronen 
  
aus 763 
aus 764 
aus 767 
774 und 
775 
776 
777 
  
Spaten, Schaufeln, nicht zum Hausgerät gehörend, und 
Blatthacken, Mistgabeln, Heugabeln und ähnliche größere 
gabelförmige Handgeräte sowie Handrechen und Harken, 
alle mit oder ohne Schaft; auch andere, im allgemeinen 
Tarif nicht besonders genannte Handgeräte für Land- 
wirtschaft oder Gartenbau, Grasschneidemaschinen dar- 
unter einbegriffen 
Gartenscheren für zwei HKinde ... 
Bogenfeilen für Hand= oder Maschinenkraft und Schienen- 
säagen. 
Hämmer, Schlägel, Pickel und Meißel, andere als 
Schraubenmeißel (Schraubenzieher); ferner Ansetzeisen 
und andere (nicht Luftdruck-)) Werkzeuge für Stein- 
arbeit, mit oder ohne Schaft: 
im Stückreingewichte von weniger als 5 kg, aber 
nicht unter 1,5 kg; ferner Arte und Beile, aller 
Art, ohne Rücksicht auf das Gewichtt 
im Stückreingewichte von weniger als 1,5 kk 
Spiralbohrer für die Bearbeitung von Metall oder Holz, 
Bohrfutter, Reibahlen (Aufräumer), Gewindeschneider) 
Schneidbacken und Schneidkluppen für Gewinde, Fräser 
für die Bearbeitung von Metall oder Holz, Holzschnitzer- 
werkzeuge sowie Ränderierrädchen 
Bohrwinden und Wollscheren ... 
Bohrer) nicht besonders genannt, Bohrknarren, Räöhren- 
pressen, Gartenscheren für eine Hand, Hand-Blech- 
scheren, sogenannte Bolzenschneider, Eisen- und Metall- 
drahtscheren, Schneidezirkel und Rohrschneider sowie Teile 
dazuf auch Schraubenzieher, mit oder ohne Schaft. 
  
  
1 kg 
100 Kronen 
1 kg 
  
15 
  
08 
12 
60 
10 
20 
20 
25
	        
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