—
Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
rifs
420 —
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-
maßstab
Zollsatz
Kronen
aus 763
aus 764
aus 767
774 und
775
776
777
Spaten, Schaufeln, nicht zum Hausgerät gehörend, und
Blatthacken, Mistgabeln, Heugabeln und ähnliche größere
gabelförmige Handgeräte sowie Handrechen und Harken,
alle mit oder ohne Schaft; auch andere, im allgemeinen
Tarif nicht besonders genannte Handgeräte für Land-
wirtschaft oder Gartenbau, Grasschneidemaschinen dar-
unter einbegriffen
Gartenscheren für zwei HKinde ...
Bogenfeilen für Hand= oder Maschinenkraft und Schienen-
säagen.
Hämmer, Schlägel, Pickel und Meißel, andere als
Schraubenmeißel (Schraubenzieher); ferner Ansetzeisen
und andere (nicht Luftdruck-)) Werkzeuge für Stein-
arbeit, mit oder ohne Schaft:
im Stückreingewichte von weniger als 5 kg, aber
nicht unter 1,5 kg; ferner Arte und Beile, aller
Art, ohne Rücksicht auf das Gewichtt
im Stückreingewichte von weniger als 1,5 kk
Spiralbohrer für die Bearbeitung von Metall oder Holz,
Bohrfutter, Reibahlen (Aufräumer), Gewindeschneider)
Schneidbacken und Schneidkluppen für Gewinde, Fräser
für die Bearbeitung von Metall oder Holz, Holzschnitzer-
werkzeuge sowie Ränderierrädchen
Bohrwinden und Wollscheren ...
Bohrer) nicht besonders genannt, Bohrknarren, Räöhren-
pressen, Gartenscheren für eine Hand, Hand-Blech-
scheren, sogenannte Bolzenschneider, Eisen- und Metall-
drahtscheren, Schneidezirkel und Rohrschneider sowie Teile
dazuf auch Schraubenzieher, mit oder ohne Schaft.
1 kg
100 Kronen
1 kg
15
08
12
60
10
20
20
25