Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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Nummer Ver.- 
t 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs. Hollsatz 
allgemeinen maßstab 
rifs Kronen Ore 
869 Lampenbrenner ohne Flächenbedeckung 1 kg — 60 
andere Waren als die in den Nrn. 842 bis 869 
des allgemeinen Tarifs genannten: 
870 vergoldet oder versilbrtetete - 1 80 
871 vernickelt; Messer, Gabeln und Löffel mit 
anderer Flächenbedeckung als Vergoldung, 
Versilberung, Verzinnung versehen; auch 
Toilette-, Schreibzeug= und Tischgegenstände 
ohne Flächenbedeckung, mit Ausnahme von 
Speise-, Dessert= und Teelöffeln und-Gabeln 4 — 5 
gefirnißt, lackiert oder mit sonstiger, nicht be- 
sonders genannter anderer Flächenbedeckung 
als Verzinnung versehen und nicht unter 
den vorstehenden Absatz fallendd 5 — 85 
872 anderer Art, hierunter einbegriffen auch Speise-, 
Dessert- und Teelöffel und -Gabeln, ohne 
Flächenbedeckung oder verzinnt 5 — 50 
Zinn: 
bearbeitet: 1 
Waren, im allgemeinen Tarif nicht] besonders ge- 
nannt: 
882 vergoldet oder versilbrr.. 5 1 80 
883 vernickelt) Messer, Gabeln und Löffel, mit 
anderer Flächenbedeckung als Vergoldung oder 
Versilberung versehen 5 — 5