Nummer
des Ver-
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Lollsatz
allgemeinen maßstab
arifs Kronen Ore
Für sich eingehende, bearbeitete Kolben, mit oder ohne
Kolbenstangen, für Maschinen aller Art, bei einem
Stückreingewichte von:
974 höchstens 2535BB ... 100 kg 50 —
975 mehr als 25 kg, aber nicht mehr als 50 t .. " 30 —
976 mehr als öä0 gggg . . .. - 16 —
Anmerkung zu den Nrn. 971 bis 976. Für eine
Ware, die unter eine von diesen Nummern fällt und
nachweislich zum Ersatz für einen abgenutzten oder sonst
unbrauchbaren Teil einer früher eingeführten Maschine
eingeht, wird ein Zoll erhoben, der 75 v. H. des sonst
zur Erhebung gelangenden Zolles beträgt. Die näheren
Bestimmungen über den Nachweis werden von den zu-
ständigen schwedischen Behörden getroffen.
Kurbelachsen und Kurbelstangen aller Art:
977 blank gedreht oder sonst fein gearbeitttet. - 10 —
978 andeernrnrnl 5 6 —
979 Walzen zu Getreide- und Olkuchenquetschen sowie Mahl-
scheiben, aller Art, zu Schrotmühlen » 12 —
Walzen und Walzzylinder, im allgemeinen Tarif nicht
besonders genannt:
980 nicht bearbeitet. . .. .................... ..... - 2 50
bearbeitet:
981 mit Uberzug aus Kautschuk; ebenso aus Eisen in
Verbindung mit anderen unedlen Metallen ½„ 10 —
aus 982 anderer Art außer solchen aus Kupfer oder Kupfer-
legierunen .... » 8 —