Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

  
  
  
  
  
  
  
Nummer 
  
  
  
  
des Ver- 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Lollsatz 
allgemeinen maßstab 
arifs Kronen Ore 
Für sich eingehende, bearbeitete Kolben, mit oder ohne 
Kolbenstangen, für Maschinen aller Art, bei einem 
Stückreingewichte von: 
974 höchstens 2535BB ... 100 kg 50 — 
975 mehr als 25 kg, aber nicht mehr als 50 t .. " 30 — 
976 mehr als öä0 gggg . . .. - 16 — 
Anmerkung zu den Nrn. 971 bis 976. Für eine 
Ware, die unter eine von diesen Nummern fällt und 
nachweislich zum Ersatz für einen abgenutzten oder sonst 
unbrauchbaren Teil einer früher eingeführten Maschine 
eingeht, wird ein Zoll erhoben, der 75 v. H. des sonst 
zur Erhebung gelangenden Zolles beträgt. Die näheren 
Bestimmungen über den Nachweis werden von den zu- 
ständigen schwedischen Behörden getroffen. 
Kurbelachsen und Kurbelstangen aller Art: 
977 blank gedreht oder sonst fein gearbeitttet. - 10 — 
978 andeernrnrnl 5 6 — 
979 Walzen zu Getreide- und Olkuchenquetschen sowie Mahl- 
scheiben, aller Art, zu Schrotmühlen » 12 — 
Walzen und Walzzylinder, im allgemeinen Tarif nicht 
besonders genannt: 
980 nicht bearbeitet. . .. .................... ..... - 2 50 
bearbeitet: 
981 mit Uberzug aus Kautschuk; ebenso aus Eisen in 
Verbindung mit anderen unedlen Metallen ½„ 10 — 
aus 982 anderer Art außer solchen aus Kupfer oder Kupfer- 
legierunen .... » 8 — 
  
  
  
 
	        
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