Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 458 — 
  
  
  
  
Nummer Ver- 
s 
schwodischen Benennung der Gegenstände kollungs- Zollsatz 
allgemeinen maßstab 
rifs Kronen Ore 
1005 Metallfadenlannmn 1 kg 4 – 
Anmerkung zu Nr. 1005. Schachteln und Well- 
pappe, worin die Lampen verpackt sind, werden nicht zum 
zollpflichtigen Gewicht gerechnet. 
1006 Bogenlampen, auch mit zugehörenden Glocken; sogenannte 
Nernstlampen sowie Glocken, Leuchtkörper und Wider- 
stände dazu; auch Scheinwerfen i – 50 
Für elektrotechnische Zwecke bearbeitete Kohle, im allge- 
meinen Tarif nicht besonders genannt: 
1008 im Stückreingewichte von 3 kg oder mehr » — 03 
von geringerem Gewicht: 
1009 Kohlebürsten, auch in Verbindung mit anderen 
StossenI; » 2 50 
1010 anderer Art. .. . . . ... ... .... .... .. » — 20 
1011 Sicherungsapparate, montiert auf Porzellanisolatoren 
(nicht Platten); Anlaß-, Regulierungs= und Vorschalt- 
widerstände, Kontroller sowie andere elektrische Regu- 1 
latoren; ferner elektrische Apparat- und Instrumenten- « 
tafeln,montiert.............................. - — 35 
Anmerkung. Hierunter fallen auch Zellenschalter. D 
1012F Sicherungsapparate, nicht besonders genannt, darunter auch 1 
einbegriffen Sicherungsstöpsel, Schmelzstücke, Schmelz- 1 
patronen und Uberspannungsapparaat - — 50 
l 
Stromschalter (Stromausschalter und Umschalter): i 
Ölschalter, mit der Hand zu betätigen " — 30 
1013 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.