— 458 —
Nummer Ver-
s
schwodischen Benennung der Gegenstände kollungs- Zollsatz
allgemeinen maßstab
rifs Kronen Ore
1005 Metallfadenlannmn 1 kg 4 –
Anmerkung zu Nr. 1005. Schachteln und Well-
pappe, worin die Lampen verpackt sind, werden nicht zum
zollpflichtigen Gewicht gerechnet.
1006 Bogenlampen, auch mit zugehörenden Glocken; sogenannte
Nernstlampen sowie Glocken, Leuchtkörper und Wider-
stände dazu; auch Scheinwerfen i – 50
Für elektrotechnische Zwecke bearbeitete Kohle, im allge-
meinen Tarif nicht besonders genannt:
1008 im Stückreingewichte von 3 kg oder mehr » — 03
von geringerem Gewicht:
1009 Kohlebürsten, auch in Verbindung mit anderen
StossenI; » 2 50
1010 anderer Art. .. . . . ... ... .... .... .. » — 20
1011 Sicherungsapparate, montiert auf Porzellanisolatoren
(nicht Platten); Anlaß-, Regulierungs= und Vorschalt-
widerstände, Kontroller sowie andere elektrische Regu- 1
latoren; ferner elektrische Apparat- und Instrumenten- «
tafeln,montiert.............................. - — 35
Anmerkung. Hierunter fallen auch Zellenschalter. D
1012F Sicherungsapparate, nicht besonders genannt, darunter auch 1
einbegriffen Sicherungsstöpsel, Schmelzstücke, Schmelz- 1
patronen und Uberspannungsapparaat - — 50
l
Stromschalter (Stromausschalter und Umschalter): i
Ölschalter, mit der Hand zu betätigen " — 30
1013