Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Reichs-Gesetzblatt. 
Jahrgang 1911. 
  
  
Nr. 10. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die wechselseitige Benachrichtigung der Militär- und Polizei- 
behörden über das Auftreten übertragbarer Krankheiten. S. 83. — Bekanntmachung, betreffend 
den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen in München 1911. S. 65 
— Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons. S. 66. 
  
(Nr. 3853.) Bekanntmachung, betreffend die wechselseitige Benachrichtigung der Militär= und 
Polizeibehörden über das Auftreten übertragbarer Krankheiten. Vom 
28. Februar 1911. 
A- Grund des 9 39 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemein- 
gefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 306) hat der 
Bundesrat nachstehendes bestimmt: 
A. Mitteilungen der Polizeibehörden an die Militärbehörden. 
1. Zur Mitteilung der in ihrem Verwaltungsbezirke vorkommenden Er- 
krankungen an die Militärbehörden sind verpflichtet 
die von den Landesregierungen zu bezeichnenden Behörden oder Beamten 
der Garnisonorte, einschließlich der Orte, welche lediglich Sitz eines 
Bezirkskommandos sind, und derjenigen Orte, welche im Umkreis von 
20 Kilometer von Garnisonorten oder im Gelände für militärische 
Übungen gelegen sind. 
2. Die Mitteilungen haben alsbald nach erlangter Kenntnis zu erfolgen 
und sich zu erstrecken auf 
a) jede Erkrankung an Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, 
Pocken und Unterleibstyphus sowie jeden Fall, welcher den Verdacht 
einer dieser Krankheiten erweckt, ferner jede Erkrankung an übertragbarer 
Genickstarre (Meningitis cerebrospinalis) oder an Rückfallfieber 
b) jedes gehäufte (epidemische) Auftreten der übertragbaren Ruhr (Dysen- 
terie), der Diphtherie, des Scharlachs sowie jedes neue Vorkommen 
von Massenerkrankungen an der Körnerkrankheit (Trachom). 
Über den weiteren Verlauf der übertragbaren Ruhr (Dysenterie) sind 
wöchentlich Zahlenübersichten der neufestgestellten Erkrankungs= und Todesfälle 
Reichs-Gesetzbl. 1911. 18 
Ausgegeben zu Berlin den 13. März 1911.
	        
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