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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfracht-
verkehr beigefügte Liste. S 71. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Änderung der
Anlage C zur Eisenbahn= Verkehrsordnung. S. 879.
(Nr. 3926.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. August 1911.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 1. Februar
1911, Reichs-Gesetzbl. S. 68ff. von 1911), ist, wie folgt, geändert worden:
Im Abschnitt Österreich und Ungarn. I. Im Reichsrat vertretene
Königreiche und Länder. A. ist unter Ifd. Nr. 14 mit Gültigkeit vom 16. Juli
d. J. hinter der Linie „Neunkirchen L.-B.-Willendorf““ (Reichs-Gesetzbl. S. 76)
eingeschaltet:
Pyrawarth - Zistersdorf“
Berlin, den 7. August 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Petri.
Reichs-Gesetzbl. 1911. 137
Ausgegeben zu Berlin den 17. August 1911.