Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 911 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Jahrgang 1911. 
54. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und #nderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs. 
ordnung. S. 911. — Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten 
Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Panama. S. 914. 
  
  
  
  
  
  
  
(Nr. 3943.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisen- 
bahn-Verkehrsordnung. Vom 16. Oktober 1911. 
Auf Grund der Schlußbestimmung in der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung wird diese Anlage, wie folgt, ergänzt und geändert: 
Mr. la. Sprengstoffe. 
1. Eingangsbestimmungen. A Sprengmittel. 
a) In der 1. Gruppe a wird der Eingang des mit „Ammonkarbonit“ begin- 
nenden Absatzes gefaßt: 
Ammonkarbonit, auch mit der angehängten Zahl 1, (Gemenge 
usw. .. .. wie bisher). 
b) In der 3. Gruppe f wird vor dem mit „Lignosit II/4 beginnenden Absatz 
eingefügt: 
Gelatine-Romperite, auch mit den angehängten Buchstaben A, B 
C usw. (Gemenge von gelatiniertem Nitroglyzerin und Glyzerin 
von kohlenstoffreichen Verbindungen wie Kartoffelmehl, und von 
anorganischen Salpetern, auch mit aromatischen Nitroverbindungen 
und Mlalichlersden 
2. Beförderungsvorschriften. 
A. Verpackung. Schießmittel. 
In der Uberschrift unter 4 werden am Ende die Worte „Frachtstücken von 
höchstens 200 kg Gewicht“ ersetzt durch: 
Mengen von höchstens 200 kg Gewicht. 
Meichs- Gesetzbl. 1911. 147 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Oktober 1911.
	        
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