Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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Die von den Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken 
der K. K. Osterreichischen Staatsbahnen von Lawoczne bis zur ungarischen 
Landesgrenze, von Fehring bis zur ungarischen Landesgrenze, von Sianki 
bis zur ungarischen Landesgrenze und von Marchegg bis zur ungarischen 
Landesgrenze, endlich die von der Györ—Sopron—Ebenfurter Eisenbahn- 
Gesellschaft betriebene Strecke der im Betriebe der Südbahn-Gesellschaft 
stehenden Wien — Pottendorf—Wiener-Neustädter Bahn von Ebenfurt bis 
zur ungarischen Landesgrenze. 
B. Babustrecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- 
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wärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Italienischer Verwaltungen. 
Die durch die italienischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von 
der italienisch-österreichischen Grenze: 
bei Cormons bis Cormons. 
bei Pontebba bis Pontafel in der Richtung aus Italien. 
bei Peri bis Ala. 
Die durch die italienische Eisenbahn-Gesellschaft „Societä Veneta per 
co aiore ed esercizio di ferrovie secondarie italiane“ betriebene 
Strecke von der italienisch österreichischen Grenze: 
bei Cervignano bis Cervignano. 
  
I. Deutscher Verwaltungen. 
Die durch die Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen betriebenen 
Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze: 
bei Kiefersfelden bis Kufstein. 
bei Salzburg bis Salzburg. 
bei Waldsassen bis Eger. 
bei Schirnding bis Eger. 
bei Asch bis Eger. 
Die durch die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen betriebenen 
Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze: 
bei Brambach bis Eger. 
bei Bärenstein bis Weipert. 
bei Markersdorf bis Hermsdorf i. B. 
bei Moldau bis Moldau. 
bei Schöna bis Bodenbach. 
bei Schöna bis Tetschen. 
bei Neusalza-Spremberg bis zur österreichisch-deutschen Grenze bei Tauben- 
heim. 
  
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