B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Derwaltungen besinden.
I. Französischer Verwaltungen.
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
7. bei Comines bis Comines.
8. bei Halluin bis Menin.
II. Luxemburgischer Verwaltungen.
9. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus.
Anmerkun 4 Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 14, 15, 16, 17.
Niederlande, Ziffer 14, 13.
— — — —
Dänemark.
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken.
1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen
Dampffährenverbindungen:
a) über den Limfjord (Oddesund Nord—Oddesund Syd und Nykjobing
paa Mors—Glyngere);
b) über den Kleinen llille] Belt (Fredericia— Strib);
Tc) über den Großen (store] Belt (Nyborg—Korsor)
d) über den Hresund (Helsinger — Helsingborg und Kopenhagen
[Kiebenhavn) —-Malme; — wegen der Dampffährenverbindung
Kopenhagen - Malme siehe unter B. II. 5)
e) über den Masnedsund (Masnedeo—Orehoved);
s) zwischen Gjedser und Warnemünde; — wegen dieser Dampffähren-
verbindung siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen
Staatsbahnstrecke Nyborg—Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsor —Kiel.