Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                                          — 90 — 
     Bei Verdacht der Eutertuberkulose wird eine Milchprobe in der Menge ven 
etwa 100 ccm entnommen, nachdem das Euter mit warmem Wasser und Seife ab- 
gewaschen und hierauf mit 50 prozentigem Spiritus abgerieben und mit steriler Watte 
oder einem frisch gewaschenen Tuche abgetrocknet worden ist. Die erste Milch aus 
den Strichen der erkrankten Viertel wird beseitigt und erst die weitere in die Probe- 
flasche gemolken. Läßt sich aus den verdächtigen Vierteln eine hinreichende Menge 
Milch nicht ermelken, so ist Milch aus den unverdächtigen Vierteln hinzuzumelken. 
Beim Versand der Milch an eine Untersuchungsstelle ist den 100 ccm Milch 0,5 g 
Borsäure oder ein anderes von der Landesregierung zugelassenes Mittel zur Verhütung 
der Zersetzung zuzufügen. 
  Bei Verdacht der Gebärmuttertuberkulose ist Ausflußmaterial aus der 
Scheide mit einem Scheidenlössel zu entnehmen, nachdem die Schamgegend mit warmem 
Wasser und Seife abgewaschen, mit 50 prozentigem Spiritus nachgerieben und mit 
steriler Watte oder einem frischgewaschenen Tuche abgetrocknet worden ist. Gelingt 
es nicht gleich, mit dem Löffel Material zu erhalten, so ist der Versuch mehrmals 
zu wiederholen. Es kann auch durch wiederholtes Zusammendrücken der Gebärmutter 
mit der in den Mastdarm eingeführten Hand die Entleerung etwaigen ungewöhnlichen 
Inhalts herbeigeführt und dadurch die Entnahme von Untersuchungsmaterial aus der 
Scheide erleichtert werden. 
  Bei Verdacht der Darmtuberkulose ist eine Kotprobe aus dem Mastdarm 
zu entnehmen.
 
                             2. Ausführung der bakteriologischen Untersuchung. 
   Die bakteriologische Untersuchung von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger 
Rinder geschieht durch mikroskopische Prüfung gefärbter Ausstrichpräparate und durch 
Verimpfung von Material an Versuchstiere.
 
                                         a. Mikroskopische Prüfung. 
   Zur mikroskopischen Prüfung auf Tuberkelbazillen eignen sich Ausscheidungen 
tuberkuloseverdächtiger Tiere aus den Lungen und der Gebärmutter sowie Milch, 
nicht dagegen Kot, weil in diesem Bazillen vorkommen können, die hinsichtlich ihrer 
Größe und Form sowie ihres Verhaltens gegenüber Farbstoffen und Entfärbungs- 
mitteln (Säuren) mit den Tuberkelbazillen so große Übereinstimmung zeigen, daß sie 
im gefärbten Präparate von ihnen nicht unterschieden werden können. Mit diesen 
tuberkelbazillenähnlichen säurefesten Stäbchen ist auch bei der mikroskopischen Unter- 
suchung von Lungenauswurf, Gebärmutterausflußmaterial und Milch tuberkulosever- 
dächtiger Tiere zu rechnen, in letzterer dann, wenn sie nicht unter den erforderlichen 
Vorsichtsmaßregeln (vgl. III Nr. 1) entnommen worden ist. 
  Vor Anfertigung der Ausstrichpräparate für die mikroskopische Untersuchung ist 
eine Vorprüfung oder Vorbereitung des Materials notwendig. 
Lungenauswurf und Ausflußmaterial aus der Gebärmutter werden 
in eine sterilisierte, auf einer schwarzen Unterlage ruhende Glasschale gebracht und 
nach Eiterflöckchen durchsucht. Wenn solche vorhanden sind, werden aus ihnen, sonst
	        
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