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(5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des
Brustfells bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß
oder Gewicht festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das Aus-
sehen der einzelnen Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich der
darin vorhandenen Lymphknoten, und der großen außerhalb des Herzbeutels gelegenen
Gefäße anzugeben.
(6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt.
Hierbei sind zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener unge-
wöhnlicher Inhalt, Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutel-
blätter und die Dicke der letzteren.
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt,
Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der
einzelnen Abschnitte (Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des subperikardialen
Gewebes. Nächstdem folgt die Offnung des Herzens, das hierbei noch in seinem
natürlichen Zusammenhang im Kadaver verbleibt.
(8) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile:
Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten
gelegenen Blutes und die Weite der zwischen den Vor- und Herzkammern gelegenen
Öffnungen bestimmt. Zu diesem Zwecke werden die Vor- und Herzkammern durch
vier getrennte Schnitte geöffnet. Bei der Öffnung ist die Basis des Herzens zu
schonen, weil sich an sie die zwischen den Vor. und Herzkammern gelegenen Klappen
anheften. Zuerst wird die rechte Herzkammer) dann der rechte Vorhof, ferner der
linke Vorhof und endlich die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt jedes Abschnitts
wird nach Menge, Aussehen und Gerinnungszustand bestimmt. Die Weite der
Öffnungen wird durch vorsichtiges Einführen der zugespitzten Faust vom Vorhof aus
festgestellt.
Dann wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils
der Aorta und der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf
folgt die Untersuchung der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen ge-
legenen halbmondförmigen Klappen.
Endlich findet die volle Öffnung der beiden Herzkammern statt, um die Be-
schaffenheit der zwischen den Vor- und Herzkammern gelegenen Klappen mit den zu-
gehörigen Sehnenfäden und Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der
Aorta und Lungenarterie, der Scheidewand der Herz- und Vorkammern, der Innen-
haut des Herzens und des Herzmuskels (Dicke, Farbe und sonstige Beschaffenheit)
festzustellen. Auch die Untersuchung der Kranzgefäße darf nicht unterbleiben.
(9) Die Untersuchung der übrigen Teile der Lungenarterie ist mit derjenigen
der Lunge und die des Brustteils der Aorta mit derjenigen des Bauchteils zu
verbinden.
(10) Demnächst folgt die Untersuchung der Lungen. Um die Lungen genau
untersuchen zu können, müssen sie aus der Brusthöhle herausgenommen werden. Dies
muß vorsichtig geschehen, damit das Lungengewebe nicht zerrissen oder gedrückt wird.
Sind Verwachsungen zwischen den Lungen und der Rippenwand vorhanden) so sind
sie nicht zu durchschneiden, sondern es ist das Rippenfell an den betreffenden Stellen
Reichs-Gesetzbl. 1912. 16