Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

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     (5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des 
Brustfells bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß 
oder Gewicht festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das Aus- 
sehen der einzelnen Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich der 
darin vorhandenen Lymphknoten, und der großen außerhalb des Herzbeutels gelegenen 
Gefäße anzugeben. 
   (6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. 
Hierbei sind zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener unge- 
wöhnlicher Inhalt, Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutel- 
blätter und die Dicke der letzteren. 
   (7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt, 
Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der 
einzelnen Abschnitte (Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des subperikardialen 
Gewebes. Nächstdem folgt die Offnung des Herzens, das hierbei noch in seinem 
natürlichen Zusammenhang im Kadaver verbleibt. 
        (8) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile: 
     Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten 
gelegenen Blutes und die Weite der zwischen den Vor- und Herzkammern gelegenen 
Öffnungen bestimmt. Zu diesem Zwecke werden die Vor- und Herzkammern durch 
vier getrennte Schnitte geöffnet. Bei der Öffnung ist die Basis des Herzens zu 
schonen, weil sich an sie die zwischen den Vor. und Herzkammern gelegenen Klappen 
anheften. Zuerst wird die rechte Herzkammer) dann der rechte Vorhof, ferner der 
linke Vorhof und endlich die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt jedes Abschnitts 
wird nach Menge, Aussehen und Gerinnungszustand bestimmt. Die Weite der 
Öffnungen wird durch vorsichtiges Einführen der zugespitzten Faust vom Vorhof aus 
festgestellt. 
    Dann  wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils 
der Aorta und der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf 
folgt die Untersuchung der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen ge- 
legenen halbmondförmigen Klappen. 
Endlich findet die volle Öffnung der beiden Herzkammern statt, um die Be- 
schaffenheit der zwischen den Vor- und Herzkammern gelegenen Klappen mit den zu- 
gehörigen Sehnenfäden und Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der 
Aorta und Lungenarterie, der Scheidewand der Herz- und Vorkammern, der Innen- 
haut des Herzens und des Herzmuskels (Dicke, Farbe und sonstige Beschaffenheit) 
festzustellen. Auch die Untersuchung der Kranzgefäße darf nicht unterbleiben. 
    (9) Die Untersuchung der übrigen Teile der Lungenarterie ist mit derjenigen 
der Lunge und die des Brustteils der Aorta mit derjenigen des Bauchteils zu 
verbinden. 
   (10) Demnächst folgt die Untersuchung der Lungen. Um die Lungen genau 
untersuchen zu können, müssen sie aus der Brusthöhle herausgenommen werden. Dies 
muß vorsichtig geschehen, damit das Lungengewebe nicht zerrissen oder gedrückt wird. 
Sind Verwachsungen zwischen den Lungen und der Rippenwand vorhanden) so sind 
sie nicht zu durchschneiden, sondern es ist das Rippenfell an den betreffenden Stellen 
Reichs-Gesetzbl. 1912.                                                                                      16
	        
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