Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                                    — 124 — 
(2) Über die Öffnung der Schädelhöhle und die etwaige Einsendung des 
Kopfes an eine Untersuchungsstelle bestimmt die Landesregierung.
 
                                                        3. Rotz. 
                                                          § 22. 
   Es hat eine genaue Untersuchung der ganzen Körperoberfläche und besonders 
der schon von außen sichtbaren oder zu vermutenden krankhaften Stellen der Haut 
und Unterhaut einschließlich der zugehörigen Lymphgefäße und Lymphknoten stattzu- 
finden. Sodann ist die Schleimhaut der Nasenhöhle, des Schlundkopfs, des Kehl. 
kopfs und der Luftröhre zu untersuchen. Weiter folgt die Untersuchung der am 
Kopfe und Halse gelegenen Lymphknoten und der Lungen mit ihren Lymphknoten. 
Endlich ist der Zustand der Milz, der Leber, des Herzens und der Muskeln zu 
ermitteln. 
                                        4. Maul- und Klauenseuche. 
                                                          § 23. 
   Sollte zur Feststellung der Maul- und Klauenseuche die Zerlegung eines 
Tieres erforderlich sein, so ist die Haut an der Krone der Klauen, an den Ballen, 
im Klauenspalt und an der hinteren Fläche der Zehenglieder sorgfältig zu unter- 
suchen. Ferner ist zu ermitteln, ob die Zitzen des Euters erkrankt sind. Weiter ist 
die Beschaffenheit des Flotzmauls oder der Rüsselscheibe festzustellen. Dann wird 
die Schleimhaut des Maules und bei jüngeren Tieren auch diejenige der vier Magen- 
abteilungen und des Darmes geprüft. Schließlich ist auch noch eine Untersuchung 
des Herzens und der großen drüsigen Organe (der Leber und der Nieren) vor- 
zunehmen.
 
                                                  5. Lungenseuche. 
                                                            § 24. 
    Nach Offnung der Brusthöhle sind der etwaige ungewöhnliche Inhalt, die 
Beschaffenheit des Brustfells und der Ausdehnungszustand der Lungen festzustellen. 
Nachdem die Lungen herausgenommen worden sind, wird die Oberfläche betrachtet 
und auf das Vorhandensein entzündlicher Ausschwitzungen geprüft. Dann werden 
Farbe und Festigkeit der einzelnen Lungenteile bestimmt und schließlich große glatte 
Einschnitte gemacht, um die innere Beschaffenheit der Lungen zu ermitteln. Bei der 
Untersuchung der Schnittflächen ist das Verhalten des zwischen den Läppchen gelegenen 
Gewebes, der Lungenbläschen, der Lymphgefäße und Lymphknoten zu beachten. Auch 
der Inhalt der Luftröhrenäste und die Beschaffenheit der Schleimhaut sowie das 
Verhalten der Blutgefäße sind anzugeben.
 
                                                  6. Pockenseuche. 
                                                          § 25. 
   Zunächst ist eine genaue äußere Besichtigung vorzunehmen. Es ist namentlich 
die Beschaffenheit der Haut am Kopfe, besonders um das Maul und die Augen,
	        
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