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Der Antrag ist in der Reisekostenrechnung kurz zu begründen, eine Be-
legung der Auslagen ist nicht erforderlich. Falls die Dienstreise eine Umzugs-
reise ist, gehören zu den zu erstattenden Auslagen nicht solche Kosten, die im
Regelfall als Umzugskosten anzusehen sind.
Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, so erhält der Beamte
Fuhrkosten nach den verordnungsmäßigen Kilometersätzen.
§ 2.
Die Bestimmung im § 8 Abs. 4 der Ausführungsbestimmungen vom
29. September 1910 gilt nicht in den Fällen des § 1 Abs. 1 dieses Erlasses.
§ 3.
Als Kraftwagen im Sinne dieses Erlasses gelten auch Krafträder.
Berlin, den 30. Dezember 1911.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.
(Nr. 4007.) Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons. Vom 6. Januar 1912.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-
Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die neuen Befestigungen auf
der Insel Wangeroog die Neufestsetzung von Rayons in Aussicht genommen ist.
Berlin, den 6. Januar 1912.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.