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(Nr. 4008.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisen.
bahn- Verkehrsordnung. Vom 6. Januar 1912.
Auf Grund der Schlußbestimmung in der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung wird diese Anlage, wie folgt, ergänzt und geändert:
Nr. Ia. Sprengstoffe.
1. Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel.
1. Gruppe. a) Ammoniaksalpetersprengstoffe.
Hinter dem mit „Ammon-Robelit I“ beginnenden Absatz wird eingeschaltet:
Ammon-Robelit mit den angehängten Buchstaben A, B, C usw.
(Gemenge von Ammodniaksalpeter, Pflanzenmehlen, anorganischen
Salzen - z. B. Alkalichloriden, -carbonaten, silikaten, sulfaten,
phosphaten -, von Oxalaten der alkalischen Erden, aromatischen
Nitroverbindungen, unter denen jedoch Trinitroverbindungen nur bis
5 Prozent der Gesamtmenge vorhanden sein dürfen, von höchstens
4 Prozent mit Kollodiumwolle gelatiniertem Nitroglyzerin, auch mit
Zusatz von Glyzerin, und von höchstens 5 Prozent Alkalinitraten).
In dem mit „Gelatine-Astralit““ beginnenden Absatz wird der Schluß gefaßt:
höchstens 2 Prozent Kollodiumwolle, von Pflanzenmehlen und von
Nitroverbindungen der aromatischen Reihe, wie Mononitronaphthalin
oder Nitrotoluolen — hiervon höchstens 4 Prozent Trinitrotoluol —,
auch mit Zusatz von Kohlenwasserstoffen).
Der Eingang des mit „Lignosit !“ beginnenden Absatzes wird gefaßt:
Lignosit I, Gesteins- oder Wetter-Lignosit l, auch mit den
angehängten Buchstaben A, B, C usw. (Gemenge von Ammoniak-
salpeter ... usw. wie bisher).
Der mit „Wetter-Romperite“ beginnende Absatz wird gefaßt:
Wetter-Romperite und Gesteins-Romperite, auch mit den
angehängten Buchstaben A, B, C usw. (Gemenge von mindestens
54 Prozent Ammoniaksalpeter, höchstens 15 Prozent Trinitrotoluol,
von Pflanzenmehl, von höchstens 10 Prozent Kalisalpeter, von Harz,
Kochsalz, Magnesit und Salmiak, auch mit Zusatz von höchstens
4 Prozent gelatiniertem Nitroglyzerin).
1. Gruppe. b) Organische Nitrokörper.
Unter a wird in der mit „Trinitrotoluol“ beginnenden Vorschrift hinter
„(Plastrotyl)“ nachgetragen:
ferner sogenanntes flüssiges Trinitrotoluol (ein bei gewöhnlicher
Temperatur flüssiges neutrales Gemisch nitrierter Toluole) und