— 169 —
Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1912.
Nr. 10.
Inhalt: Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz ab-
geschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Japan. S. 169. — Bekanntmachung,
betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 170.
(Nr. 4021.) Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch
Japan. Vom 16. Februar 1912.
Die im Reichs-Gesetzblatte von 1910 S. 5 bis 375 abgedruckten, auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen zwölf Abkommen vom 18. Ok-
tober 1907 sind von Japan ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische
Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation nebst den Ratifikations-
urkunden am 13. Dezember 1911 erhalten. Die Vorbehalte, die von der Ab-
ordnung Japans bei der Unterzeichnung des Abkommens zur friedlichen Erledigung
internationaler Streitfälle (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 5), des Abkommens, betreffend
die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs, (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 107), des
Abkommens, betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten, (Reichs-
Gesetzbl. 1910 S. 256) und des Abkommens, betreffend die Rechte und Pflichten
der Neutralen im Falle eines Seekriegs, (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 343) gemacht
worden sind, sind bei der Ratifikation ausdrücklich aufrechterhalten worden.
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 14. De-
zember 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 972) an.
Berlin, den 16. Februar 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Kiderlen-Waechter.
——.....“
Reichs-Gesetbl. 1912. 28
Ausgegeben zu Berlin den 26. Februar 1912.