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s) zur Erwerbung eines Grundstücks in Kempen Gez. Posen) —
Titel 66 —
t) zur Vergrößerung des Postgrundstücks in Paderborn — Titel 67 —,
u) zur Erwerbung eines Grundstücks in Weinheim (Bergstraße) —
Titel 68 —,
v) zur Erwerbung eines Grundstücks in der Dorotheenstraße in
Berlin für das Postscheckamt — Titel 69 —,
w) zur Herstellung großer unterirdischer Fernsprechanlagen (erster
Abschnitt): Fernleitungskabel von Berlin nach Magdeburg —
Titel 70 —
die angeforderten Beträge,
X) zur Erwerbung eines Grundstücks für ein neues Dienstgebäude in
Finsterwalde (Niederlausitz) 67 960 Mark — Titel 53 —.
B. im außerordentlichen Etat ·
bei Kapitel 4, Titel 1 zur Herstellung von Fernsprech-Verbin-
dungsleitunen 4 700 000 Mark.
VI. Im Etat der Verwaltung der Reichseisenbahnen:
A. im ordentlichen Etat
bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 11 —
zur Vermehrung der Fahrzeuge — Titel 16 —
der angeforderte Betrag.
B. im außerordentlichen Etat
zum Bau von Mietwohnungen — Kapitel 5 Titel 15 —
der angeforderte Betrag.
§ 3.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Bestreitung der nach
§ 1 und 2 zulässigen Ausgaben, soweit die vorhandenen sonstigen Einnahmen
nicht ausreichen, durch Ausschreibung von Beiträgen der Bundesstaaten in
Grenzen der letzten Bewilligung und durch Ausgabe von Schatzanweisungen bis
zur Höhe von dreihundertfünfzig Millionen Mark zu beschaffen.
§ 4.
Die für das Rechnungsjahr 1911 über den Bedarf sich ergebenden Mehr-
einnahmen und die Ersparnisse aus Minderausgaben sind bis zur anderweiten
Bestimmung in der Reichskasse zu belassen.
§ 5.
Insoweit die unter Kapitel 72 a Titel 3 der fortdauernden Ausgaben des
ordentlichen Etats für das Rechnungsjahr 1911 zur Abbürdung des Fehlbetrags