Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

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betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von 
Vertragsschulden, von Rumänien ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische 
Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation nebst der Ratifikations- 
urkunde am 1. März 1912 erhalten. Die Vorbehalte, die von der Abordnung 
Rumäniens bei der Unterzeichnung des Abkommens zur friedlichen Erledigung 
internationaler Streitfälle (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 5) gemacht worden sind, 
sind bei der Ratifikation ausdrücklich aufrechterhalten worden. 
 Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 16. Februar 
1912 (Reichs-Gesetzbl. S. 169) an. 
Berlin, den 13. April 1912. 
                           Der Reichskanzler. 
                                 In Vertretung: 
                             von Kiderlen-Waechter. 
  
Den Bezug des Relchs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeoen im Reichsamt des Innern-  Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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