— 274 —.
und ein Schlottern der Sprengkapseln verhindert wird. Je fünf
Blechbehälter sind in einem Umschlag aus starkem Packpapier zu
einem Paket zu vereinigen oder in eine Pappschachtel fest ein-
zulegen.
ß) Die Pakete oder Schachteln sind in eine haltbare Holzkiste von
mindestens 22 Millimeter Wandstärke oder in eine starke Blech-
kiste so einzuschließen, daß möglichst keine Hohlräume im Innern
der Behälter entstehen. Im Verkehre nach Deutschland ist in
jeder Schicht mindestens ein Paket oder eine Schachtel mit einem
festen Bande zu umwinden; an diesem Bande muß das Paket
oder die Schachtel ohne Schwierigkeit herausgenommen werden
können. Dagegen ist im Verkehre nach Österreich und Ungarn
am Umfang je eines oder auch mehrerer Behälter jeder Schicht,
tunlichst an einer Kistenwand, behufs Erleichterung des Entleerens
der Kiste derart ein Hohlraum vorzusehen, daß durch die in diesem
eingebrachten Fingerspitzen ein Paket oder eine Schachtel leicht
erfaßt werden kann.
y) Hohlräume in den Behältern sind mit Papier, Stroh, Heu, Werg,
Holzwolle oder Hobelspänen — alles völlig trocken — auszu-
stopfen, worauf der Deckel des Behälters, wenn dieser aus Blech
besteht, aufgelötet, wenn er von Holz ist, mit Messingschrauben
oder verzinnten Holzschrauben befestigt wird. Die Löcher für die
Schrauben müssen im Deckel und in den Wänden schon vor dem
Füllen der Behälter vorgebohrt sein.
(3) Der Behälter, dessen Deckel den Inhalt so niederzuhalten hat, daß ein
Schlottern verhindert wird, ist in eine haltbare, dichte und mit Messingschrauben
oder verzinnten Holzschrauben sicher zu verschließende hölzerne Überkiste von
wenigstens 25 Millimeter Wandstärke mit dem Deckel nach aufwärts einzulegen.
Der Raum zwischen Behälter und Überkiste muß allseitig mindestens 30 Milli-
meter betragen und mit Sägespänen, Stroh, Werg, Holzwolle oder Hobel-
spänen — alles völlig trocken — fest ausgefüllt sein. Im Verkehre nach Öster-
reich und Ungarn ist der Deckel des inneren Behälters mit einer Belehrung über
das Offnen und Schließen des Behälters zu bekleben“).
*) Anmerkung. Die Belehrung hat zu lauten:
* Sprengkapselkisten sind derart zu öffnen, daß zuerst aus dem Deckel der äußeren Kiste die
Schrauben mit Schraubenzieher entfernt werden, wobei das Umstürzen der Kiste infolge etwa zu starken
Auflehnens des den Schraubenzieher Handhabenden zu verhindern ist.
Nach Freilegung des inneren Kistendeckels ist auch die Innenkiste mit Beobachtung derselben
Vorsicht und in gleicher Weise zu öffnen, worauf sowohl der Schraubenzieher als auch die aus den Kisten-
wänden gezogenen Schrauben beiseite zu schaffen sind. In der inneren Kiste wird am Umfang eines
oder mehrerer die Sprengkapseln enthaltenden, in Papier eingeschlagenen Behälters der obersten Schicht
ein mit Papierstücken, Stroh, Heu, Werg, Holzwolle oder Hobelspänen ausgestopfter Hohlraum wahr.
zunehmen sein.
Nach vorsichtiger Entnahme des Füllmittels aus diesem Hohlraum — wobei durch Niederhalten
der nächstliegenden Behälter ein Herausreißen derselben mit dem Füllmaterial verhindert werden muß —
sind zuerst die hierdurch freigelegten Behälter mittels der Fingerspitzen und hierauf erst die übrigen Be-
hälter dieser Lage nach Bedarf zu entfernen.