Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                              — 284 — 
(2) Auf den Gefäßen müssen in dauerhafter und leicht sichtbarer Weise 
vermerkt sein: 
a) bei den verdichteten Gasen: 
a) die Höhe des zulässigen Druckes; 
ß) der Tag der letzten Prüfung und der Stempel des Sachver- 
ständigen, der die Prüfung vorgenommen hat; 
b) bei den verflüssigten Gasen: 
a) das Gewicht des leeren Behälters, einschließlich der Ausrüstungs- 
teile (Ventil, Schutzkappe, Stopfen und dergleichen); 
ß) das zulässige Höchstgewicht der Füllung; 
y) der Tag der letzten Prüfung und der Stempel des Sachver- 
ständigen, der die Prüfung vorgenommen hat.
 
                                             E. Füllung der Gefäße. 
       (1) Der zulässige höchste Füllungsdruck der Gefäße für verdichtete Gase 
beträgt bei 17,5 Grad: 
für gasförmige Kohlensäure und Grubengas 20 Atmosphären Überdruck, 
in Azeton gelöstes und in porösen Massen 
aufgesaugtes Azetolen 15 » » 
»Fettgas, Mischgas und Wassergas. 10 - » 
»Sauerstoff, Wasserstoff, Leuchtgas, Stick- 
stoff und Preßluft. .. . . . .......... 200 » 
(2) Die zulässige höchste Füllung der Gefäße für verflüssigte Gase der 
Ziffern 5 und 6 beträgt: 
für Kohlensäure 1 Kilogramm Flüssigkeit für je 1,34 Liter 
» Stickoxydul .. . .. 1 »2 1,24 S 
»Ammoniak .. . . 1 y » » 2 1,86 v n 
» Chlor ......... 1 - » W 0,s - S#3 
» schweflige Säuren. 1 » » ? ?„ 0,8 v — 
2? Chlorkohlenoxyd . 1 » - W 0/8 v Z 2 
» Chlormethyl .. .. 1 v - W 1/25 2 8 
" Chloräthyl ...... 1 y 7 » 2 1,25 *
 
                                      F. Sonstige Vorschriften. 
      (1) Werden Gefäße mit Gasen der Ziffer 5 (ausgenommen Chlor) 
und der Ziffer 6 in Kisten verpackt, so ist das Beipacken anderer Gegenstände 
gestattet. 
      (2) Nicht in Kisten verpackte Gefäße mit verdichteten Gasen und mit 
verflüssigten Gasen der Ziffern 5 und 6 müssen mit Vorrichtungen ver- 
sehen sein, die ein Rollen verhindern. Ihre Ventile müssen Schutzkappen aus 
Schmiedeeisen, Stahl oder schmiedbarem Gusse tragen; bei Gefäßen aus Kupfer
	        
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