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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 14. Juni 1912.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
(Nr. 4084.) Bekanntmachung, betreffend die Schaffung von Rayons. Vom 11. Juni 1912.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-
Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Befestigungen bei Kulm
und Marienburg die Absteckung von Rayons in Aussicht genommen ist.
Berlin, den 11. Juni 1912.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.
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(Nr. 4085.) Bekanntmachung, betreffend Ausführung des Weingesetzes. Vom 15. Juni 1912.
Auf Grund des § 33 des Weingesetzes vom 7. April 1909 (Reichs-Gesetzbl.
S. 393) hat der Bundesrat unter Vorbehalt des Widerrufs beschlossen, die im
Großherzogtume Luxemburg gewonnenen Erzeugnisse des Weinbaues den inlän-
dischen gleichzustellen.
Berlin, den 15. Juni 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.