Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                           — 409 — 
Der Ausgabestelle der Angestelltenversicherung ausgefüllt einzureichen. 
R. f. A. II Nr. 1 
Aufnahmekarte zur Angestelltenversicherung für die 
Ausstellung der Versicherungskarte . 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
#ddew.....l.l.l.l.l.l. geboren an. 18.. í, 
(Vor, und Zuname, bel Frauen auch Geburtsname; Zuname zu unterstreichen) — 
Kreis 
unnnnnn— Amt 1 ........................... Staat...........·.........·......·......................... 
E Wohnort: „ Straße Nr.... Postanstalt.. « 
ZEIT 
– ———) 
Es= und Beruf — 
Zur Zeit, am 29. 191.—.., in Stellung bei dem Arbeitgeber 
Name und Betriebsart Sitz des Betriebs 
Ort. í íí í . 
II9 Straße Nr..... Postanstalt) 
(Kreis, Amt) Staat) Oberpostdirektion) 
« - Ge· burts- .. 
Familienangehörige, schlecht Geburts Jahresarbeitsverdienst (§§ 2,16, 17 des Gesetzes . *. 
bei Kindern Rufname )TagMoönat J.h (Siehe Rücsseite) . 
Zur Nachprüfung des Kontos des Angestellten. 
Ehegatte) Es sind bisher Beiträge nachgewiesen 
Kinder unter 18 Jahren zu je fnden früheren Karten in der letzten Kart Zusammen 
M Pf. Zahl A Pf. Zahl A Pf. Zahl + 
1. '..... 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
7. 
8. 
9 
10-"..«..,.» .. 
*) In der ersten Aufnahmekarte ist die Nr. 1, in den folgenden sind  die Nrn. 2, 3, 4 usw. anzugeben. 
m = männlich, w = weiblich. 
 Bei verheirateten weiblichen Angestellten sind solgende Fragen mit ja oder nein zu beantworten (§§ 30, 31 des Gesetzes): 
1. Ist der Ehemann erwerbsunfähig!. 
2. Wird die Familie ganz oder überwiegend von der Ehefrau aus ihrem Arbeltsverdienst unterhalten ...... 
3. Hält der Ehemann sich ohne gesetzlichen Grund von der häuslichen Gemeinschaft fern und entzieht er sich seiner väterlichen Unterhaltungspflichtt 
Siehe Rückseite.
	        
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