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Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an der Landstraße von Grünwalde
nach Steinau (Kreis Rummelsburg) liegt bei dem Postamt in Rummelsburg (Pom.) vom 28 ab vier Wochen aus.
Köslin, den 23. April 1914. Kaiserliche Ober-Postdirekton.
Der Verein „Jugendfürsorge" in Plauen 1#. V. hat ein Merkblatt über die englische Krankhei# (Rachttis)
herausgegeben, das in kurzer und allgemeinverständiger Faffung dte Entstehung, Erkennung und Berhütung
dieser gefährlichen Kinderkrankheit zutreffend behandelt und geeignet ist, die Mütter und angehenden Mütter in
entsprechender und zweckmäßiger Weise zu beraten sowie richtige Anschauungen über diese für die Entstehung
zahlreicher Krüppelgebrechen bedeutsame Erkrankung zu verbreiten.
Das Merkblatt ist von Otto Reis in Plauen i. V., Lützowmstraße 54, zum Preise von 30 Pfg. für
10 Stück, 2,50 M. für 100 Stück, 22,50 M. für 1000 Stück zu beziehen.
Es sind von diesen Märkblättern etne Anzahl den Bezirkshebammen des Kreises überwiesen. Den
Interessenten wird empfohlen, sich von diesen ein Exemplar verabfolgen zu lassen. Die Abgabe erfolgt kostenlos.
Auch können die Merkblätter von hier kostenlos bezogen werden.
Rummelsbura, den 23. April 1914. Der Landrat, von Trebra.
Unter den Gendarmeriemannschaften des Kreises Rummelsburg ist folge de Veränderung eingetreten:
1. der Gendarmeriewachtmetster Steinke zu Alrkolziglow ist in den Ruhestand getreten. In seine Stelle
ist der Fußtzgendarmeriewachtmeister Staaocks getreten.
2. der Gendarmeriewachtmeister Lüdemann zu Varzin ist in den Kreis Bublitz versetzt. Nach Varzin ist
der Gendarmeriewachtmeister Kauke, bisher zu Rummelsburg, versetzt worden.
3. die dadurch frei gewordene Stelle in Rummelsburg ist dem bertttenen Gendarmertewachtmeister Harmke
aus Wusterwitz, Kr. Schlawe, übertragen worden.
Rummelsburg, den 22. April 1914. * Der Landrat, von Trebra
Die Erfahrungen der letzten Zeit haben gezeigt, daß settens der Hamburger Losehändler in großem
Umfange der Versuch gemacht wird, Lose der im Königreich Preußen und in den übrigen Staaten der Preußtsch-Süddeutschen
Klassenlotterte nicht zugelassene Hamburger Stadtlotterie in diesen Staaten abzusetzen. Die Zahl
der von der Königlichen Generalloterie.Direktion erstatteten Strafanzeigen wegen Angebots von Losen der Hamburger
Stadtlotterie hat sich gegen früher verdrelfacht.
Aber nicht allein Angebote von Losen der Hamburger Stadtlotterie, sondern auch solche von Losen der laufenden
165. Köntgl. Sächsischen Landeslotterte sind von Hamburger Losehändlern teilweise in großem Umpfange nach
Preußen und den durch Lotterievertrag angeschlossenen Staaten zur Versendung gelangt.
Aehnliche Beobachtungen sind bezüglich der Dänischen Kolonial-(Klassen Lotterie und der ungartschen
Klassenlotterie gemacht worden.
Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringe, warne ich das Publikum vor dem Spielen in
den nicht zugelassenen Lotterien, zu denen insbesondere die Hamburger Stadtlotterie, die Königlich Sächsische
Lanndeslotterte, die Dänische Kolontal-(Klassen-)Lotterie und die Uagarische Klossenlotterie gehöhren, und vor dem
Verkauf von Losen dieser Lotterten.
Die Herren Gemeinde u. Gutsvorsteher ersuche ich, für weitere Bekanntmachung des Vorstehenden
in geeigneter Weise zu sorgen.
Die Polizeiverwaltung die Herren Amtsvorsteher und die Herren Gendarmeriewachtmeister
werden ersucht, auf Angebote zum Kauf von Losen der genannten Lotterten ihr besonderes Augenmerk zu richten
und das Publikum bei jeder sich bietenden Gelegenheit aufzuklären. "
Rummelsbura, den 22. April 1914. Der Landrat, von Trebra.
Die Herren Ortsvorsteher dersenigen Ortschaften des Kreues Rummelsburg in denen auslänotsche
Arbeiter zugezogen sind, werden unter Bezuqnahme auf die Verfügung vom 21. Dezember 1911 und 23. März
1912 (Kreisblatt Nr. 104 pro 1911 und Nr. 26 pro 1912) ersucht, falls sich unter den zugezogenen Personen
deutsche Rüg wanderer befinden sollten, spätestens bis zum 30. d. Mts. entsprechende Mittetlung hierher zu
machen. Geht bis zu diesem Tage eine solche Mittellung hier nicht ein, werde ich annehmen, daß keine deutschen
Rückwanderer zugezogen sind.
Rummelsburg, den 22. April 1914 Der Landrat, von Trebra.
Redaktion des amtlichen Teils: Königliches Landratsamt zu Rummelsburg i. vom.