Metadaten : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Der  Plan  über  die  Errichtung  einer  oberirdischen  Telegraphenlinie  an  der  Landstraße  von  Grünwalde
nach  Steinau  (Kreis  Rummelsburg)  liegt  bei  dem  Postamt  in  Rummelsburg  (Pom.)  vom  28  ab  vier  Wochen  aus.
Köslin,  den  23.  April  1914.  Kaiserliche  Ober-Postdirekton.

Der  Verein  „Jugendfürsorge"  in  Plauen  1#.  V.  hat  ein  Merkblatt  über  die  englische  Krankhei#  (Rachttis)
herausgegeben,  das  in  kurzer  und  allgemeinverständiger  Faffung  dte  Entstehung,  Erkennung  und  Berhütung
dieser  gefährlichen  Kinderkrankheit  zutreffend  behandelt  und  geeignet  ist,  die  Mütter  und  angehenden  Mütter  in
entsprechender  und  zweckmäßiger  Weise  zu  beraten  sowie  richtige  Anschauungen  über  diese  für  die  Entstehung
zahlreicher  Krüppelgebrechen  bedeutsame  Erkrankung  zu  verbreiten.

Das  Merkblatt  ist  von  Otto  Reis  in  Plauen  i.  V.,  Lützowmstraße  54,  zum  Preise  von  30  Pfg.  für
10  Stück,  2,50  M.  für  100  Stück,  22,50  M.  für  1000  Stück  zu  beziehen.

Es  sind  von  diesen  Märkblättern  etne  Anzahl  den  Bezirkshebammen  des  Kreises  überwiesen.  Den
Interessenten  wird  empfohlen,  sich  von  diesen  ein  Exemplar  verabfolgen  zu  lassen.  Die  Abgabe  erfolgt  kostenlos.

Auch  können  die  Merkblätter  von  hier  kostenlos  bezogen  werden.

Rummelsbura,  den  23.  April  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Unter  den  Gendarmeriemannschaften  des  Kreises  Rummelsburg  ist  folge  de  Veränderung  eingetreten:
1.  der  Gendarmeriewachtmetster  Steinke  zu  Alrkolziglow  ist  in  den  Ruhestand  getreten.  In  seine  Stelle
ist  der  Fußtzgendarmeriewachtmeister  Staaocks  getreten.
2.  der  Gendarmeriewachtmeister  Lüdemann  zu  Varzin  ist  in  den  Kreis  Bublitz  versetzt.  Nach  Varzin  ist
der  Gendarmeriewachtmeister  Kauke,  bisher  zu  Rummelsburg,  versetzt  worden.
3.  die  dadurch  frei  gewordene  Stelle  in  Rummelsburg  ist  dem  bertttenen  Gendarmertewachtmeister  Harmke
aus  Wusterwitz,  Kr.  Schlawe,  übertragen  worden.

Rummelsburg,  den  22.  April  1914.  *  Der  Landrat,  von  Trebra

Die  Erfahrungen  der  letzten  Zeit  haben  gezeigt,  daß  settens  der  Hamburger  Losehändler  in  großem
Umfange  der  Versuch  gemacht  wird,  Lose  der  im  Königreich  Preußen  und  in  den  übrigen  Staaten  der  Preußtsch-Süddeutschen
  Klassenlotterte  nicht  zugelassene  Hamburger  Stadtlotterie  in  diesen  Staaten  abzusetzen.  Die  Zahl
der  von  der  Königlichen  Generalloterie.Direktion  erstatteten  Strafanzeigen  wegen  Angebots  von  Losen  der  Hamburger
  Stadtlotterie  hat  sich  gegen  früher  verdrelfacht.

Aber  nicht  allein  Angebote  von  Losen  der  Hamburger  Stadtlotterie,  sondern  auch  solche  von  Losen  der  laufenden
  165.  Köntgl.  Sächsischen  Landeslotterte  sind  von  Hamburger  Losehändlern  teilweise  in  großem  Umpfange  nach
Preußen  und  den  durch  Lotterievertrag  angeschlossenen  Staaten  zur  Versendung  gelangt.

Aehnliche  Beobachtungen  sind  bezüglich  der  Dänischen  Kolonial-(Klassen  Lotterie  und  der  ungartschen

Klassenlotterie  gemacht  worden.
Indem  ich  dies  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis  bringe,  warne  ich  das  Publikum  vor  dem  Spielen  in

den  nicht  zugelassenen  Lotterien,  zu  denen  insbesondere  die  Hamburger  Stadtlotterie,  die  Königlich  Sächsische
Lanndeslotterte,  die  Dänische  Kolontal-(Klassen-)Lotterie  und  die  Uagarische  Klossenlotterie  gehöhren,  und  vor  dem
Verkauf  von  Losen  dieser  Lotterten.

Die  Herren  Gemeinde  u.  Gutsvorsteher  ersuche  ich,  für  weitere  Bekanntmachung  des  Vorstehenden
in  geeigneter  Weise  zu  sorgen.

Die  Polizeiverwaltung  die  Herren  Amtsvorsteher  und  die  Herren  Gendarmeriewachtmeister
werden  ersucht,  auf  Angebote  zum  Kauf  von  Losen  der  genannten  Lotterten  ihr  besonderes  Augenmerk  zu  richten
und  das  Publikum  bei  jeder  sich  bietenden  Gelegenheit  aufzuklären.  "

Rummelsbura,  den  22.  April  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Die  Herren  Ortsvorsteher  dersenigen  Ortschaften  des  Kreues  Rummelsburg  in  denen  auslänotsche
Arbeiter  zugezogen  sind,  werden  unter  Bezuqnahme  auf  die  Verfügung  vom  21.  Dezember  1911  und  23.  März
1912  (Kreisblatt  Nr.  104  pro  1911  und  Nr.  26  pro  1912)  ersucht,  falls  sich  unter  den  zugezogenen  Personen
deutsche  Rüg  wanderer  befinden  sollten,  spätestens  bis  zum  30.  d.  Mts.  entsprechende  Mittetlung  hierher  zu
machen.  Geht  bis  zu  diesem  Tage  eine  solche  Mittellung  hier  nicht  ein,  werde  ich  annehmen,  daß  keine  deutschen
Rückwanderer  zugezogen  sind.

Rummelsburg,  den  22.  April  1914  Der  Landrat,  von  Trebra.

Redaktion  des  amtlichen  Teils:  Königliches  Landratsamt  zu  Rummelsburg  i.  vom.