Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

(Nr. 4178.) Bekanntmachung über die Natifikation der am 23. September 1910 in Brüssel 
unterzeichneten seerechtlichen Ubereinkommen und die Hinterlegung der Rati- 
fikationsurkunden sowie über den Beitritt Deutschlands für seine Schutz= 
gebiete und den Beitritt Großbritanniens für eine Anzahl seiner Kolonien, 
auswärtigen Besitzungen und Protektorate. Vom 9. Februar 1913. 
D. vorstehend abgedruckten, am 23. September 1910 in Brüssel unter- 
zeichneten Ubereinkommen, nämlich: 
1. Ubereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zu- 
sammenstoß von Schiffen, 
2. Ubereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfs- 
leistung und Bergung in Seenot, 
nebst dem gleichfalls abgedruckten Unterzeichnungsprotokoll vom selben Tage sind 
von Deutschland, Osterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Meriko, 
den Niederlanden, Rumänien und Rußland ratifiziert worden, das zu 2 erwähnte 
Ubereinkommen außerdem von den Vereinigten Staaten von Amerika. Die 
Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist am 1. Februar 1913 in Brüssel erfolgt. 
Gleichzeitig ist seitens Deutschlands der Beitritt zu beiden Ubereinkommen 
für seine sämtlichen Schutzgebiete mit der Maßgabe erklärt worden, daß die Be- 
stimmungen auf die Eingeborenen und die ihnen gleichgestellten Personen keine 
Anwendung finden. 
Ferner ist seitens Großbritanniens der Beitritt zu beiden Ubereinkommen 
erklärt worden 
für folgende Kolonien und auswärtige Besitzungen: Indien, die Ba- 
hama-Inseln, Barbados, die Bermuda-Inseln, Britisch Guyana, 
Britisch Honduras, Ceylon, die Falklands-Inseln und Dependenzen, 
die Fiji-Inseln, Gambia, Gibraltar, die Goldküste, Grenada, Hong- 
kong, Jamaika einschließlich der Turks= und Caicos= und der Caymans- 
Inseln, die Inseln unter dem Winde (Antigua, Dominica, Mont- 
serrat, St. Christopher und Nevis, die Jungfern-Inseln), Malta, 
Mauritius, die Norfolk-Insel, Papua, St. Helena, St. Lucia, 
St. Vincent, Seychellen, Sierra Leone, Südnigerien einschließlich 
des Protektorats, Straits Settlements einschließlich Labuan, Trinidad 
und Tabago; 
für die Insel Cypern; 
für die malayischen Staaten Perak, Selangor, Negri= Sembilan und 
Pahang) 
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