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Aulage.
Verzeichnis
derjenigen Betriebe, welche auf Grund der Vorschrift unter V Abs. 2 der
Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein—
kohlenbergwerken von der Angabe des Beginns und Endes der Pausen
in der nach § 138 der Gewerbeordnung zu erstattenden Anzeige und
von der entsprechenden Angabe in dem Aushang entbunden worden sind.
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1. 2. 3. 4. 5. 6.
Z „ Zahl der jugendlichen
Lau— Namg des Beschäftigungs. Datum Arbeiter
zweige, für welche der (im Jahresdurchschnitte),
die Ausnahme Ausnahme- welche in der bei 3 ange.
gebenen Weise beschäftigt
werden.
fende Bergwerkes,
b. « ·
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Bemerkungen.
Berlin, den 7. März 1913.
Der Stellbertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
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Berichtigung.
Im 820 Abs. 2 der Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der
Rentenausschüsse (Reichs-Gesetzbl. 1913 S. 108) muß es statt „Versicherungs-
amts“ heißen: „Rentenausschusses“.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanftalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.