Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

— 153 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 153. — Bekannt- 
machung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung 
„ Büro und Geschäftshaus in München 1913. S. 168. 
  
  
(Nr. 4191.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 12. März 1913. 
G § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, vom 
6. Juli 1904 (Reichs.Gesetzbl. S. 261) wird nachstehend eine Ubersicht der Einteilung 
der am Weinbau beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke bekannt gemacht. 
Berlin, den 12. März 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonquteres. 
Abersicht der Weinbaubezirke. 
  
  
Bundesstaat Lau. Name 
und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des 
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes. 
I. Dreußen. 
Regierungsbezirk Frankfurt aO.].Groß Koschen, Kreis Calau. Groß Koschen. 
5 Liegnitz Frank) Aus dem Regierungsbezirke Liegnitz die Kreise Grünberg. 
furt a. O. und Erünberg und Freystadt und aus dem Kreise 
Posen. Sagan die Amtsbezirke Cosel, Kottwitz und 
Naumburg a. B.; 
b) aus dem Regierungsbezirke Frankfurt a. O. 
die Gemeinden Crossen a. O., Logau, Grunow, 
  
  
  
Reichs-Gesetzbl. 1913 27 
Ausgegeben zu Berlin den 25. März 1913.
	        
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