Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit— 
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit— 
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Französischer Verwaltungen. 
. Die von der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn 
betriebene Strecke von der italienisch-franzö- 
sischen Grenze bei Ventimiglia bis Venti- 
miglia. 
22 
II. Schweizerischer Verwaltungen. 
Die von den schweizerischen Bundesbahnen 
betriebenen Strecken von der italienisch- 
schweizerischen Grenze: . 
3. bei Pino bis Luino. 
bei Iselle bis Domodossola.). 
. Die von der Berninabahn betriebene schmal- 
spurige Strecke von der italienisch-schweize- 
rischen Grenze bei Campocologno bis Tirano. 
III. Osterreichischer Verwaltungen. 
Die von den k. k. österreichischen Staats- 
bahnen in der Richtung nach Italien mit- 
betriebene Strecke von der italienisch-öster- 
reichischen Grenze bei Pontafel bis Pontebba. 
Diie von den k. k. österreichischen Staats- 
bahnen betriebene Strecke von der italienisch- 
österreichischen Grenze bei Tezze bis Primolano. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die 
von italienischen Verwaltungen im Ausland be- 
trieben sind, ist zu vergleichen: 
Osterreich, Jiffer 29, 30, 31, 32. 
Frankreich, Jiffer 27. 
Schweiz, Ziffer 49. 
XO 
#G — 
Luxemburg. 
A. Don luxemburgischen Derwaltungen 
bekriebene Bahnen und Bahbnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn. 
  
1) Die schweizerischen Bundesbahnen besorgen ab Iselle 
transit den Zugdienst (Zugförderung und Zugbegleitung) 
auf Rechnung der italienischen Staatsbahnen; der Stations. 
dienst wird von den letzteren selbst besorgt. 
2. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß- 
Lothringen betriebenen sämtlichen Linien der 
Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
Die von den Königlich Preußischen Staats- 
bahnen betriebene Strecke von der deutsch- 
luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis 
Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die 
von lugxemburgischen Verwaltungen im Ausland 
betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Jiffer 8. 
Niederlande. 
A. Von niederländischen Derwaltungen 
1 
betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
J. 
Die sämtlichen von der Gesellschaft für den 
Betrieb von Niederländischen Staatseisen— 
bahnen betriebenen Linien, einschließlich der 
Dampf-Tramways. 
Die sämtlichen von der Holländischen Eisen- 
bahngesellschaft betriebenen Linien, einschließ- 
lich der Dampf-Tramways. 
Die sämtlichen von der Niederländischen 
Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen 
Linien, mit Ausschluß der Tramways. 
Die von der Nord-Brabant-Deutschen Eisen- 
bahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der 
Grenze bei Gennep bis Boxtel. 
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 
bekrieb auswärtiger Derwaltungen befinden. 
5. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
Die von den Großherzoglich Oldenburgischen 
Staatsbahnen betriebene Strecke von der 
deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz 
bis Neuschanz.
	        
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