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ausgebrachten Beträge von insgesamt 74 598 729 Mark handelt, erhöht sich die
in Abs. 1 bezeichnete Kreditsumme um die für diese Ankäufe verwendeten
Beträge.
83.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung der
ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über
den Betrag von dreihundertfünfzig Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen
auszugeben.
84.
Die Matrikularbeiträge und die ordentlichen Einnahmen aus der eigenen
Wirtschaft des Reichs im Rechnungsjahr 1913 sowie — mit Zustimmung der
Königreiche Bayern und Württemberg und des Großherzogtums Baden — ein
den Sollbetrag der Uberweisungen übersteigender Ertrag der Branntweinsteuer sind,
soweit sie nach der Rechnung des Jahres den Bedarf des Reichs übersteigen, zur
Deckung der nach den Anleihegrundsätzen künftig auf den ordentlichen Etat zu
übernehmenden gemeinschaftlichen Ausgaben des außerordentlichen Etats oder zur
Tilgung derjenigen Anleihe zu verwenden, auf welche die gestundeten Matrikular-
beiträge aus den Rechnungsjahren 1906 bis 1908 sowie die Fehlbeträge in der
eigenen Wirtschaft des Reichs aus den Rechnungsjahren 1907 und 1908 über-
nommen worden sind.
Ein gegen das Etatssoll der Uberweisungen sich ergebender Minderertrag
der Branntweinsteuer fällt dem Reiche zur Last.
5.
Der diesem Gesetz als zweite Anlage beigefügte Besoldungsetat für das
— Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1913 wird auf 217399 Mark
und der als dritte Anlage beigefügte Besoldungsetat für das Direktorium der
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf das Rechnungsjahr 1913 wird auf
61220 Mark festgestellt.
6.
Diejenigen Stellen des Landheeres, der Marine und des Reichsmilitär-
gerichts, welche unter A 1 bis 8 des durch das Gesetz, betreffend den Serwistarif
und die Klasseneinteilung der Orte, vom 6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 272)
festgestellten Servistarifs fallen, sind aus der vierten Anlage ersichtlich.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Wiesbaden, den 4. Mai 1913.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.