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Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige über
die Ratifikation nebst den Ratifikationsurkunden am 18. März 1913 erhalten.
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 10. April
1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 242) an.
Berlin, den 30. April 1913.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Jagow.
(Nr. 4215.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der „Ausstellung an der Unterweser für Gewerbe, Industrie
und Schiffahrt 1913/". Vom 3. Mai 1913.
D. durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in Bremerhaven stattfindende „Ausstellung an der Unterweser
für Gewerbe, Industrie und Schiffahrt 1913/.
Berlin, den 3. Mai 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquieres.
(Nr. 4216.) Bekanntmachung, betreffend die Inkraftsetzung des am 4. Mai 1910 in Paris
unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger
Veröffentlichungen in einer Anzahl britischer Kolonien und Besitzungen.
Vom 5. Mai 1913.
D. Großbritanmische Regierung hat durch eine Erklärung gemäß Artikel 7 Abs. 1
des im Reichs-Gesetzblatt von 1911 Seite 209 abgedruckten, am 4. Mai 1910 in
Paris unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Ver-