Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

546 — 
  
  
  
a 
4 
  
Nr. 
Gegenstand der Besteuerung 
Steuersatz 
vom vom 
Hun= Tau- 
dert send 
Mark 
M. 
Berechnung 
der Stempelabgabe 
  
(.) 
  
die Errichtung gleicher oder ähnlicher 
Gesellschaften zum Gegenstande haben, 
sofern die Gesellschaften ihren Sitz im 
Inland nehmen oder im Inland eine 
Iweigniederlassung errichten. Dasselbe 
gilt bei Erhöhungen des Grund-= oder 
Stammkapitals und bei der Einforde- 
rung von Nachschüssen. Im Falle der 
Errichtung einer ZJweigniederlassung be- 
rechnet sich die Abgabe nach dem Werte 
des Anlage- und Betriebskapitals der 
inländischen Zweigniederlassung. Im 
Falle der Erhöhung des Grund= oder 
Stammkapitals und der Einforderung 
von Nachschüssen berechnet sich die Ab- 
gabe nach demjenigen Betrage, der zu 
dem Betrage der Erhöhung des Kapitals 
in demselben Verhältnis steht wie 
der Wert des inländischen Anlage- 
und Betriebskapitals zu dem Werte 
des gesamten Anlage- und Betriebs- 
kapitals. Die Abgabe wird nur er- 
hoben, wenn die Eintragung in das 
Handelsregister erfolgt ist. 
Gibt eine bestehende Gesellschaft ohne 
Erhöhung des Grundkapitals gegen 
Barzahlung oder für die Uberlassung 
von nicht in Geld bestehendem Vermögen 
Genupßscheine der in Spalte 4 Satz 3 be- 
zeichneten Art aus, so ist die Abgabe der 
Tarifnummer 1 unter Aa von dem 
Werte der Gegenleistung zu entrichten. 
I) die Errichtung von 
1. offenen Handelsgesellschaften und 
Kommanditgesellschaften, von Ge- 
sellschaften des bürgerlichen Rechtes, 
sofern diese Gesellschaften Erwerbs- 
zwecke verfolgen, und von Genossen- 
schaften, deren Geschäftsbetrieb 
über den Kreis ihrer Mitglieder 
hinausgeet 
mindestens abrr. . ... . ... 
  
—-*- — 
  
  
20 
  
  
des Wertes der das Gesellschafts- 
vermögen bildenden Einlagen ab- 
züglich der auf ihnen ruhenden 
Schulden,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.