Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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— 635 — 
* en im Abfahrtshafen oder während der Reise an Bord jemand krank ge- 
wesen!? — 
b) An welcher Krankheit")! 
c) Wann und wie lange') 
a) Ist im Abfahrtshafen oder während der Reise von den Schiffsinsassen jemand 
gestorben? 
b) An welcher Krankheit")? 
c) Wann“)! 
Sind Leichen an Bord! 
Sind die Betten oder die Bekleidungsgegenstände noch an Bord, welche die ver- 
storbenen oder erkrankt gewesenen Personen benutzt haben? 
à) Ist Ballastwasser an Bord: 
b) Woher stammt es? 
Woher stammt das an Bord befindliche Trinkwasser! 
Ist eim Abfahrtshafen oder während der Reise an Bord Nattenpest festgestellt 
worden? 
Ist im Abfahrtshafen oder während der Reise eine auffällige Sterblichkeit der Ratten 
an Bord bemerkt worden? —. — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Hierdurch versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Antworten und 
erkläre mich zu ihrer eidlichen Bestärkung bereit. 
, den —1 19——. 
  
  
Der Kapitän. 
  
Der vorstehenden Versicherung und Er- Der vorstehenden Versicherung und Er- 
klärung trete ich bei. klärung trete ich bezüglich der Antworten auf 
die unter Nr. 10, 11, 12, 13, 14, 17 und 18 
gestellten Fragen bei. 
Der Steuermann. Der Schiffsarzt. 
  
  
  
*) Falls ein Arzt als Schiffsarzt die Reise mitgemacht hat, sind die unter 10b und c, 11b und c und 
12b undc gestellten Fragen durch Beifügung eines von dem Schiffsarzt unterschriebenen und von dem Kapitän durch 
Unterschrift beglaubigten, die erforderlichen Angaben enthaltenden abschriftlichen Auszugs aus dem Krankenbuche zu 
beantworten.
	        
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