Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

(Nr. 4353.) Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Haushalts der Schutzgebiete für 
das Rechnungsjahr 1914. Vom 26. März 1914. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
§  1. 
Bis zur gesetzlichen Feststellung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete 
auf das Rechnungsjahr 1914 wird der Reichskanzler ermächtigt, für die Monate 
April, Mai und Juni 1914 alle Ausgaben zu leisten, die zur Erhaltung gesetzlich 
bestehender Einrichtungen und zur Durchführung gesetzlich beschlossener Maßnahmen 
erforderlich sind, ferner die rechtlich begründeten Verpflichtungen der Schutzgebiete 
zu erfüllen, die in der Übersicht zur Denkschrift zum Etat für Neuguinea auf 
1913 für das Rechnungsjahr 1914 vorgesehenen Aufwendungen zur Ausgestaltung 
der Verwaltungsorganisation zu machen und endlich Bauten, für die durch den 
Etat eines Vorjahrs bereits Bewilligungen stattgefunden haben, fortzusetzen. 
§  2. 
Ferner können von den durch den Entwurf des Haushaltsetats (einschließlich 
Ergänzung) für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1914 angeforderten 
Summen verausgabt werden: 
A. Im ordentlichen Etat bei den einmaligen Ausgaben. 
1. des Etats für Kamerun — Kapitel 1 Titel 3 — zur Bekämpfung 
ansteckender Krankheiten 650000  Mark 
2. des Etats für Togo — Kapitel 1 Titel 3 — zur Bekämpfung 
ansteckender Krankheiten 150000  Mark, 
3. des Etats für Südwestafrika — Kapitel 1 Titel 20 — zur Ver- 
breiterung und Verlängerung der Landungsbrücke in Lüderitzbucht usw. 
375000  Mark. 
B. Im außerordentlichen Etat 
1. für Ostafrika 
a) Kapitel 1 Titel 1. Zur Fortführung der Usambarabahn und Ausbau 
des Hafens in Tanga usw.  5400000  Mark, 
b) Kapitel 1 Titel 2. Darlehn an die Ostafrikanische Eisenbahn- 
gesellschaft zur Fortführung der Eisenbahn Daressalam-Morogoro 
bis an den Tanganjikasee (7. Rate), zu Ergänzungs- und Um- 
bauten an der Stammstrecke Daressalam-Morogoro, zur Schaffung
	        
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