Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1914.
Nr. 17.
Inhalt: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsetat für die Schuttgebiete auf das
Rechnungsjahr 1913. S. 81. — Bekanntmachung über den Beitritt der Republik Liberia
zu zehn auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907.
S. 83. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf der Deutschen Ausstellung „Das Gas“ in München 1914. S. 84.
(Nr. 4355.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsetat für die
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1913. Vom 30. März 1914.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Haushaltsetat für
die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1913 tritt dem Etat der Schutzgebiete
auf das Rechnungsjahr 1913 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Korfu, Achilleion, den 30. März 1914.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Reichs · Gesetzbl. 1914. 20
Ausgegeben zu Berlin den 31. März 1914.