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(Nr. 4359.) Bekanntmachung über den Beitritt Großbritanniens zu den am 23. September 1910
in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Übereinkommen für die Kolonie Neu
Fundland. Vom 26. März 1914.
Großbritannien hat für die Kolonie Neu Fundland den Beitritt zu den im
Reichs-Gesetzblatt von 1913 Seite 49 abgedruckten, am 23. September 1910 in
Brüssel unterzeichneten Übereinkommen, nämlich:
1. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den
Zusammenstoß von Schiffen,
2. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die
Hilfsleistung und Bergung in Seenot,
gemäß dem im Unterzeichnungsprotokolle vom selben Tage (Reichs-Gesetzbl. 1913
S. 84) vorgesehenen Verfahren erklärt. Der Beitritt ist den Regierungen der
anderen vertragschließenden Teile von der Belgischen Regierung am 20. März 1914
angezeigt worden.
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 4. Fe-
bruar 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) an.
Berlin, den 26. März 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Jagow.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.