Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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(Nr. 4362.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 
in Hannover 1914. Vom 11. April 1914. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die 
in diesem Jahre in Hannover stattfindende Wanderausstellung der Deutschen 
Landwirtschafts-Gesellschaft. 
Berlin, den 11. April 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonquieres. 
 
(Nr. 4363.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der Elektrischen Ausstellung in Frankfurt a. M. 1914. Vom 
14. April 1914. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die 
in diesem Jahre in Frankfurt a. M. stattfindende Elektrische Ausstellung. 
Berlin, den 14. April 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonguieres. 
 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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