Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Jahrgang 1914. 
  
Nr. 23. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Dänemarks zu dem am 11. Oktober 1909 in Paris 
unterzeichneten Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, die Inkraftsetzung 
dieses Abkommens auf den Inseln Guernsey und Jersey, die Kündigung des Abkommens für eine 
Anzahl britischer Kolonien sowie die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung 
des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrat getroffenen Bestimmungen. 
S. 113.  
 
 
 
(Nr. 4370.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Dänemarks zu dem am 11. Oktober 1909 
in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommen über den Verkehr mit 
Kraftfahrzeugen, die Inkraftsetzung dieses Abkommens auf den Inseln 
Guernsey und Jersey, die Kündigung des Abkommens für eine Anzahl 
britischer Kolonien sowie die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen 
der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 
Bundesrat getroffenen Bestimmungen. Vom 22. April 1914. 
Die Dänische Regierung ist für Dänemark mit Ausschluß der Faröer, Islands 
und der Dänischen Antillen dem Internationalen Abkommen über den Verkehr 
mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 603) bei- 
getreten. Die Regierung der Französischen Republik hat die Anzeige hiervon am 
13. August 1913 erhalten; das Abkommen wird demnach gemäß Artikel 13 für 
Dänemark am 1. Mai 1914 wirksam. Für das nach Artikel 4 des Abkommens 
von jedem Kraftfahrzeug im internationalen Verkehre zu tragende Unterscheidungs- 
zeichen hat Dänemark, das in der Zusammenstellung der Unterscheidungszeichen 
für die verschiedenen Länder (Anlage C des Abkommens) nicht aufgeführt ist, die 
Buchstaben D K angenommen. 
Die Großbritannische Regierung hat durch eine Erklärung gemäß Artikel 11 
Abs. b) des Abkommens der Französischen Regierung angezeigt, daß sie das Ab- 
kommen auf den Inseln Guernsey und Jersey in Kraft setzen werde. Diese 
Anzeige ist am 21. Dezember 1913 in Paris hinterlegt worden; das Abkommen 
wird demnach gemäß Artikel 13 für die Inseln Guernsey und Jersey am 
1. Mai 1914 wirksam. 
Reichs-Gesetzbl. 1914. 27 
Ausgegeben zu Berlin den 29. April 1914.
	        
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