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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1914.
Nr. 23.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Dänemarks zu dem am 11. Oktober 1909 in Paris
unterzeichneten Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, die Inkraftsetzung
dieses Abkommens auf den Inseln Guernsey und Jersey, die Kündigung des Abkommens für eine
Anzahl britischer Kolonien sowie die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung
des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrat getroffenen Bestimmungen.
S. 113.
(Nr. 4370.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Dänemarks zu dem am 11. Oktober 1909
in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommen über den Verkehr mit
Kraftfahrzeugen, die Inkraftsetzung dieses Abkommens auf den Inseln
Guernsey und Jersey, die Kündigung des Abkommens für eine Anzahl
britischer Kolonien sowie die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen
der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom
Bundesrat getroffenen Bestimmungen. Vom 22. April 1914.
Die Dänische Regierung ist für Dänemark mit Ausschluß der Faröer, Islands
und der Dänischen Antillen dem Internationalen Abkommen über den Verkehr
mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 603) bei-
getreten. Die Regierung der Französischen Republik hat die Anzeige hiervon am
13. August 1913 erhalten; das Abkommen wird demnach gemäß Artikel 13 für
Dänemark am 1. Mai 1914 wirksam. Für das nach Artikel 4 des Abkommens
von jedem Kraftfahrzeug im internationalen Verkehre zu tragende Unterscheidungs-
zeichen hat Dänemark, das in der Zusammenstellung der Unterscheidungszeichen
für die verschiedenen Länder (Anlage C des Abkommens) nicht aufgeführt ist, die
Buchstaben D K angenommen.
Die Großbritannische Regierung hat durch eine Erklärung gemäß Artikel 11
Abs. b) des Abkommens der Französischen Regierung angezeigt, daß sie das Ab-
kommen auf den Inseln Guernsey und Jersey in Kraft setzen werde. Diese
Anzeige ist am 21. Dezember 1913 in Paris hinterlegt worden; das Abkommen
wird demnach gemäß Artikel 13 für die Inseln Guernsey und Jersey am
1. Mai 1914 wirksam.
Reichs-Gesetzbl. 1914. 27
Ausgegeben zu Berlin den 29. April 1914.