Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

— 115 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Jahrgang 1914. 
Nr. 24. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 
Baltischen Ausstellung in Malmö 1914. S. 115. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz 
von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung für Gesundheitspflege in Stutt- 
gart 1914. S. 115. 
 
 
 
(Nr. 4371.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der Baltischen Ausstellung in Malmö 1914. Vom 28. April 1914. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die 
in diesem Jahre in Malmö stattfindende Baltische Ausstellung. 
Berlin, den 28. April 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonquiteères. 
 
(Nr. 4372.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der Ausstellung für Gesundheitspflege in Stuttgart 1914. Vom 
29. April 1914. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die 
in diesem Jahre in Stuttgart stattfindende Ausstellung für Gesundheitspflege. 
Berlin, den 29. April 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonquieres. 
 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs- Gesetzbl. 1914. 28 
Ausgegeben zu Berlin, den 30. April 1914.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.