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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1914.
Nr. 24.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der
Baltischen Ausstellung in Malmö 1914. S. 115. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz
von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung für Gesundheitspflege in Stutt-
gart 1914. S. 115.
(Nr. 4371.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Baltischen Ausstellung in Malmö 1914. Vom 28. April 1914.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in Malmö stattfindende Baltische Ausstellung.
Berlin, den 28. April 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquiteères.
(Nr. 4372.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Ausstellung für Gesundheitspflege in Stuttgart 1914. Vom
29. April 1914.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in Stuttgart stattfindende Ausstellung für Gesundheitspflege.
Berlin, den 29. April 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquieres.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs- Gesetzbl. 1914. 28
Ausgegeben zu Berlin, den 30. April 1914.